Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 70, Dorfstraße 22, Gemarkung Heidenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass für den geplanten Abbruch des bestehenden Wohnhauses und zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 70, Dorfstraße 22, Gemarkung Heidenfeld, ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht wurde.
Zur Vorstellung und Erläuterung erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel. Dieser zeigt die Planung auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. Demnach beabsichtigt der Bauherr das bestehende Wohnhaus abzureißen und ein Einfamilienwohnhaus mit einem Flachdach und einer Dachneigung von max. 5° zu errichten. Das Vorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung ge
langen. Die Überprüfung mit dem § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit dessen Vorgaben übereinstimmt, da die umliegende Bebauung dem Wohnen dient. Es sind ein- und zweigeschossige Wohnhäuser mit Satteldächern und einem Krüppelwalmdach vorhanden. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Peter Gehring, Hilmar Kirch, Armin Götz und Ingeborg Wegner stören sich an der Dachform des neuen Gebäudes. Das Dach fügt sich ihrer Meinung nicht in die Umgebung ein. Der Vorsitzende schlägt vor, dass er mit den Bauherrn wegen der Dachform noch einmal ein Gespräch führen wird.
Datenstand vom 03.09.2020 09:58 Uhr