Ortseinsicht Nelkenweg/Stichstraße wegen der Zufahrtsbreite und Standort Straßenlampe
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bauausschusses, 02.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass der über 35 Jahre alte Bebauungsplan eine öffentliche Fläche von 3 m als Anbindung der Wohngrundstücke Nelkenweg 10 und 12 vorsieht. Diese öffentliche Fläche/Weg ist in dieser Breite auch vorhanden. Bisher wurden die beiden Grundstücke durch Versorgungsfahrzeuge direkt angedient. Dabei wurden die Randsteine zu den Grundstücken Flur-Nrn. 1442/7 und 1442/8 überfahren und eingedrückt. Der neue Käufer der beiden Grundstücke hat diese eingezäunt, so dass ein Überfahren der Randsteine nicht mehr möglich ist. Die Gemeinde hat die Randsteine auf eigene Kosten instand gesetzt.
Klaus Nunn fordert für die Anwohner Nelkenweg 10 und 12 eine Verbesserung der Zufahrtssituation zu Ihren Anwesen.
Der Vorsitzende vertritt die Meinung, dass die Gemeinde hierzu nicht verpflichtet ist. Wolfgang Weller merkt an, dass ein Lkw eine Breite von 2,55 m zzgl. Außenspiegel hätte und damit eine Zufahrt zu den Grundstücken möglich sein müsste.
Doris Gill weist darauf hin, dass die Gemeinde kein Grundstück hätte, um den Weg zu verbreitern. Die Gemeinde vertritt in dieser Angelegenheit keine Privatinteressen sondern öffentliches Interesse. Sie fragt, wie ein Lösungsansatz aussehen könnte.
Von Anwohner Klaus Nunn wird vorgeschlagen, einen auf dem Weg befindlichen Stromverteilungskasten und eine Lampe zu versetzen, damit die Versorgungfahrzeuge leichter in die Stichstraße einfahren könnten.
Auf Nachfrage von Wolfgang Weller gibt der Vorsitzende an, dass dies der Gemeinde ca. 10.000 EUR kosten würde. Aufgrund des großen Abstandes des Stromverteilungskastens/ Lampe bis zur Einmündung in die 3m breite Stichstraße wird das Vorhaben vom Vorsitzenden nicht für gut geheißen. Es gäbe auch kleinere Lieferfahrzeuge für Pellets, Heizöl, etc. Eine Versorgung der Grundstücke
wäre eventuell auch mittels Schlauchleitungen möglich.
Der Vorsitzende bittet die anwesenden Anlieger Nelkenweg 16, Familie Orou, die Zweige und Äste der Büsche und Bäume, die in den Weg ragen, zurückzuschneiden.
Beschluss
Die Gemeinde versetzt die auf dem Grundstück Flur-Nr. 1142/1 stehende Lampe und den Stromverteilungskasten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
Datenstand vom 04.01.2018 10:36 Uhr