Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/46, Am Auwald 71, Gemarkung Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. NR. 657/46, Am Auwald 71, Gemarkung Röthlein, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Elmuß II. Abschnitt“, Gt. Röthlein, zu erteilen.

Vom Vorsitzenden werden die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan aufgezeigt und erläutert. So soll das geplante Einfamilienwohnhaus mit einem Kniestock von 87 cm errichtet werden, wodurch der max. zulässige Kniestock von 50 cm sowie die Dachneigung nicht eingehalten. Des Weiteren wird bei der Errichtung der Hauseingangsüberdachung die Dachform nicht eingehalten. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/46, Am Auwald 71, Gemarkung Röthlein, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne sowie der erforderlichen Nachbarunterschriften die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich des Kniestocks mit 87 cm sowie der Dachform und der Dachneigung in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:00 Uhr