Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Da für den nächsten Punkt der 1. Bürgermeister gem. Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, übernimmt der 2. Bürgermeister Martin Weth den Vorsitz.

Diese stellt anschließend die Entlastung zur Abstimmung.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2016  wird mit den im vorherigen Gemeinderatsbeschluss festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der erste Bürgermeister Albrecht Hofmann ist nach Art. 49 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 03.09.2020 10:00 Uhr