Antrag Vorgaben zur Bauleitplanung PV-Freiflächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss, 30.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss 30.07.2024 ö 2

Beschluss

Der Vorsitzende stellt fest, dass zwei Anträge vorliegen und lässt über den weitergehenden im Verlauf der Sitzung angepassten „Antrag 1a“ von Detlev Reusch abstimmen:

„Der Umwelt- und Klimaausschuss beschließt, dass bei der Bauleitplanung für die Fotovoltaik-Freiflächen folgende Vorgaben getroffen werden sollen:
GRZ:  ≤ 0,6
Modulreihenabstand: ≥ 3 m
Modulabstand zum Boden: ≥ 1 m, damit eine Schafbeweidung möglich ist

Es dürfen keine Schadstoffeinträge durch die Fundamente oder Trägerkonstruktionen in den Boden gelangen – deshalb ist kein verzinktes Material mit dem Erdreich in Verbindung zu bringen.

Um eine Querung durch kleine bis mittelgroße Säugern zu ermöglichen ist eine Bodenfreiheit zur Zaununterkante von durchschnittlich 15 cm einzuhalten.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.08.2024 09:06 Uhr