Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1396/7, Tulpenweg 5, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass ein Antrag auf Vorbescheid für den Umbau eines Einfamilienwohnhauses zum Zweifamilienhaus im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gernäcker II“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1396/7, Tulpenweg 5, Gemarkung Röthlein eingereicht wurde. Der Antrag auf Vorbescheid wurde geprüft. Das Bauvorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse, der Geschossflächenzahl und der Dachneigung auf der westlichen und östlichen Seite notwendig.
Der Bebauungsplan schreibt ein Vollgeschoss vor. Der Bauherr möchte zwei Vollgeschosse errichten. Die Dachneigung auf der westlichen und östlichen Seite soll 15 ° betragen, allerdings schreiben die Festsetzungen des Bebauungsplanes schreiben eine Dachneigung von 21°- 25° vor.
Die eingereichten Planunterlagen und die Begründungen des Bauherrn werden vom geschäftsleitenden Beamten erläutert und der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Jürgen Lorenz erkundigt sich nach der Stockwerkanzahl der umliegenden Häuser. Simon Göbel erläutert, dass die umliegenden Gebäude alle nur ein Vollgeschoss haben.
Andreas Hetterich sieht bei diesem Beschluss ein Problem. Er weist auf die in vergangener Sitzung gefallene Entscheidung des Gemeinderats bezüglich eines Bauantrags im Altort Heidenfelds und die damit verbundene Gleichberechtigung der Antragsteller hin.
Peter Gehring schlägt vor, die Nachbarn vor einer endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat zu beteiligen. Die umliegenden Anwohner sollen angeschrieben und um Stellung zu dem geplanten zweiten Vollgeschoss gebeten werden.
Jürgen Lorenz findet, dass aufgrund der vielen Bebauungsplanabweichungen dieser Bebauungsplan änderungsbedürftig ist. Simon Göbel erwidert, dass ein solches Änderungsverfahren sehr aufwendig
ist.
Der Beschluss über den Antrag wurde zurückgestellt. Wie von Peter Gehring vorgeschlagen, sollen zuvor die umliegenden Anwohner angeschrieben und um Stellungnahme gebeten werden.
Datenstand vom 03.09.2020 10:06 Uhr