Bau einer zweiten Zufahrt auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/6, An der Tränke 23, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke", Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2019 ö 2.8

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“, Gt. Röhtlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei dem Bau einer zweiten Zufahrt die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren wird das Verbot der Unzulässigkeit von weiteren Zufahrten nicht beachtet.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Baugrenze und dem Verbot der Unzulässigkeit von weiteren Zufahren die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Datenstand vom 03.09.2020 10:07 Uhr