Teilnutzungsänderung und Umbau des bestehenden Wohnhauses und Abbruch des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 50, Zehntstraße 22, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag für die Teilnutzungsänderung und den Umbau des bestehenden Wohnhauses und Abbruch des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 50, Zehntstraße 22, Gemarkung Hirschfeld, eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohngebäude, Scheunen und Nebengebäude. Das Bauvorhaben fügt sich somit in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:10 Uhr