Der Gemeinderat Röthlein beschließt folgende Änderungssatzung:
2. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020,
geändert mit 1. Änderungssatzung vom 28.03.2022
Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:
2. Änderungssatzung
der Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020,
geändert mit 1. Änderungssatzung vom 28.03.2022
§ 1
§ 3 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:
Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Einer Sitzung nach Satz 1 wird ein Prüfungstag eines Mitglieds des Rechnungsprüfungsausschusses gleichgestellt. Des Weiteren wird eine interkommunale Gemeinderatssitzung des Schweinfurter Mainbogens einer Sitzung nach Satz 1 gleichgestellt.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Röthlein, den _______________
Gemeinde Röthlein
Peter Gehring
1. Bürgermeister