Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/2, Heidwiesen 3, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Heide I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Heide I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Gartenhauses die Baugrenze sowie die Dachform, die Dachneigung und die Dacheindeckung nicht eingehalten.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden vom Bauherrn nicht eingeholt.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Baugrenze, der Dachneigung, der Dachform und der Dacheindeckung die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:11 Uhr