Errichtung eines Betriebswohngebäudes (Einfamilienwohnhaus) mit Stellplätzen zur Selbstnutzung auf dem Grundstück Fl. Nr. 147/2, Raiffeisenstraße 1, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 05.11.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Betriebswohngebäudes (Einfamilienwohnhaus) mit Stellplätzen zur Selbstnutzung auf dem Grundstück Fl. Nr. 147/2, Raiffeisenstraße 1, Gemarkung Heidenfeld, ein Antrag auf Vorbescheid gestellt wurde. Im Vorbescheid soll geklärt werden, ob das Bauvorhaben in diesem Bereich errichtet werden kann. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Scheunen, Nebengebäude sowie Wohnhäuser, das Feuerwehrhaus und einen Spielplatz, sodass sich das Bauvorhaben dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das erforderliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:12 Uhr