Der Vorsitzende führt aus, dass das durch den Bund und den Freistaat Bayern aufgelegte Kommunalinvestitionsprogramm und die für die Gemeinde Röthlein möglichen Projekte dem Gemeinderat in der Sitzung am 19.01.2016 vorgestellt wurden. Der Gemeinderat hatte beschlossen, die Grundschule Röthlein und die Mehrzweckhalle Heidenfeld im Bewerbungsverfahren der Bewilligungsstelle zu melden. Aufgrund der einzuhaltenden Bewerbungsfrist am 15.02.2016 ist in der heutigen Sitzung der Bewerbungsumfang für das Kommunalinvestitionsprogramm abschließend zu behandeln.
Durch den für die Zusammenstellung der Unterlagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens beauftragten Architekten sollen die einzelnen Maßnahmenpakete und Kostenreduzierungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Hierzu erteilt der Vorsitzende das Wort an den anwesenden Architekten Herrn Joachim Schmitz.
Dieser führt aus, dass bereits 2012 in der Grundschule Röthlein Voruntersuchungen bezüglich einer energetischen Sanierung durchgeführt wurden. Die notwendigsten Arbeiten waren damals mit ca. 146.000,- € veranschlagt. Durch den Bauhof wurden einige der Arbeiten bereits vorgenommen.
Eine angedachte Teilsanierung (1,5 Millionen EUR) der Grundschule wurde damals vom Gemeinderat aus Kostengründen abgelehnt.
Sodann gibt er einen Überblick über die notwendigen Maßnahmen.
Bei einer Generalsanierung wäre ein Vollwärmschutz, ein kompletter WC-Umbau, eine Erneuerung der Heizungsleitungen und der Heizkörper sowie umfangreiche Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten notwendig. Hierfür belaufen sich die Kosten auf ca. 2,8 Millionen EUR. Bei der Durchführung einer Generalsanierung wäre der Schulbetrieb nicht möglich und eine Ausgliederung notwendig.
Sodann stellt er die wesentlichen Maßnahmen vor, welche bei einer Teilsanierung durchgeführt werden müssten. Für die energetische Sanierung müsste die Traufkonstruktion geändert werden, die Ziegel- und Flachdächer saniert werden, eine Fassadendämmung sowie Anschlussarbeiten vorgenommen werden. Desweiteren sind neue Holzverschalungen mit Zusatzdämmung notwendig sowie Spenglerarbeiten. Es müssten neue Eingangstüren, neue Fenster- und Verschattungselemente eingebaut werden. Ebenso wäre der Einbau einer neuen Heizung (Gasbrennwertgerät mit Wärmepumpe oder Pelletheizung) dringend vorzunehmen.
Aufgrund des Austausches von Leitungen wären weitere Arbeiten notwendig wie z. B. die teilweise Erneuerung der WC-Bereiche, neue Flurdecke, neue Beleuchtung im WC und in den Fluren sowie die Öffnung und Wiederherrichtung der Böden.
Die Gesamtkosten für die Teilsanierung belaufen sich auf ca. 1,88 Millionen Euro. Über das Kommunalinvestitionsprogramm wäre eine Förderung von bis zu 60 % möglich.
Herr Schmitz weist darauf hin, dass bei einer Teilsanierung ohne Ausbau der Fußbodenheizung der Schulbetrieb weiter möglich wäre und somit eine Auslagerung vermieden werden könnte.
Gemeinderatsmitglied Petra Jakob fragt nach dem Urheberrecht des damaligen Architekten der Grundschule und ob dieses von den geplanten Sanierungsarbeiten betroffen wäre.
Herr Schmitz führt aus, dass eine mögliche Beeinträchtigung des Urheberrechtes mit der Regierung von Unterfranken abgeklärt werden müsste.
2. Bürgermeister Martin Weth möchte wissen, welche Kosten in ein paar Jahren nach der Durchführung der Teilsanierung noch auf die Gemeinde zukommen könnten.
Laut Architekten Schmitz ist die Heizungsanlage sehr alt. Die Fußbodenheizung könnte durch eine evtl. Systemtrennung erneuert werden. Hier müssten vorab Untersuchungen der Rohrleitungen vorgenommen werden. Die Trinkwasserleitungen müssten jedoch dringend erneuert werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Gemeinderatsmitglied Jürgen Lorenz fragt nach den Kosten, die bei einem möglichen Ausbau bzw. Austausch der Fußbodenheizung anfallen würden.
Hier würden Kosten in Höhe von ca. 300.000,- € anfallen, was jedoch schwer zu sagen ist, so Schmitz, da die Auslagerung in diesem Fall die meisten Kosten verursachen würde.
Es wäre jedoch auch eine Stilllegung der Fußbodenheizung und damit verbunden der Einbau von Heizkörpern möglich. Auch besteht die Möglichkeit erst einmal die Leitungen zu spülen, eine Systemtrennung vorzunehmen und dann zu entscheiden, welche Maßnahme durchgeführt werden soll.
Gemeinderatsmitglied Andreas Hetterich fragt nach, welche Maßnahmen dringen gemacht werden müssen, selbst wenn eine Förderung über das Kommunalinvestitionsprogramm entfällt.
Bereits seit dem Jahr 2012 stehen dringende Sanierungsarbeiten sowie der Austausch der Heizungsanlage an, was bis heute noch nicht in Angriff genommen wurde, so Schmitz. Dies wäre dringend durchzuführen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 900.000,- €.
Sodann zeigt Architekt Joachim Schmitz die wesentlichen Arbeiten an der Mehrzweckhalle in Heidenfeld auf. Demnach wäre eine Flachdachsanierung, der Einbau von neuen Fenstern, die Sanierung der Fassade mit Dämmung und Blechverkleidung, eine Fassadendämmung, Spenglerarbeiten, die Entfernung der Lüftungsanlage in der Turnhalle und im Mehrzweckraum sowie der Einbau von neuen Beleuchtungen (LED) erforderlich.
In der Turnhalle wäre eine Akustikdecke und eine Prallschutzwand anzubringen, im Mehrzweckraum die Rasterdecke zu erneuern.
Für eine Barrierefreiheit der Mehrzweckhalle Heidenfeld ist der Einbau eines Aufzuges und eines barrierefreien WC´s angedacht. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf ca. 970.000,- €.
Gemeinderatsmitglied Hilmar Kirch spricht sich gegen den Einbau eines Aufzuges in die Mehrzweckhalle aus. Es sollte lieber über den Einbau eines Aufzuges am Rathaus in Röthlein nachgedacht werden um hier Barrierefreiheit zu schaffen.
3. Bürgermeister Peter Gehring regt an, dass die Barrierefreiheit in der Mehrzweckhalle evtl. auch über eine Rampe geschaffen werden kann. Er spricht sich dafür aus, sich auf ein Projekt zu konzentrieren wobei seiner Meinung nach die Sanierung der Grundschule in Röthlein Vorrang hat.
Die Mehrzweckhalle sollte zurückgestellt werden, da die Kosten hierfür sehr hoch sind. Die Sanierung des Flachdaches könnte dann in 1-2 Jahren in Angriff genommen werden.
Er spricht sich dafür aus, lediglich die Grundschule Röthlein im Bewerbungsverfahren des Kommunalinvestitionsprogramms der Bewilligungsstelle zu melden. Sollte eine Förderung hierüber nicht möglich sein, bestünde immer noch die Möglichkeit die Sanierung der Grundschule mit einer Förderung über FAG-Mittel durchzuführen.