Antrag auf Zufahrt zu einer Garage/Carport im rückwärtigen Bereich des Grundstückes mit der Flur-Nr.: 173/48, Gemarkung Heidenfeld, Schubertstr. 9, über die gemeindlichen Wege Flur-Nrn. 989 und 990


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö 2.1

Sachverhalt

Die Eigentümerin des Grundstücks Flur-Nr.: 173/48, Gemarkung Heidenfeld, Schubertstr. 9 hat einen Antrag auf Zufahrt zu einer Garage/Carport im rückwärtigen Bereich ihres Grundstücks über die gemeindlichen Wege Flur-Nrn. 989 und 990 gestellt. Die Gemeinde Röthlein hat zuletzt 2013 dem Grundstückseigentümer Flur-Nr. 173/46, Schubertstr. 5, Gemarkung Heidenfeld, eine solche Zufahrt genehmigt. Voraussetzung war damals der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, die bei ähnlichen Fällen abgeschlossen wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt der Eigentümerin des Grundstücks Flur-Nr.: 173/48, Gemarkung Heidenfeld, Schubertstr. 9, die Zufahrt zu einer Garage/Carport im rückwärtigen Bereich ihres Grundstücks über die gemeindlichen Wege Flur-Nrn. 989 und 990 zu erlauben. Voraussetzung ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung. Beim Bau der Garage bzw. des Carports sind die baurechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Mit der Zustimmung der Gemeinde zur Zufahrt über den gemeindlichen Weg ist noch keine baurechtliche Würdigung bzw. Zustimmung zum Bau der Garage bzw. des Carports verbunden. Dies bleibt dem baurechtlichen Verfahren vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr