Antrag auf Zufahrt zu einer Garage/Carport im rückwärtigen Bereich des Grundstückes mit der Flur-Nr.: 173/48, Gemarkung Heidenfeld, Schubertstr. 9, über die gemeindlichen Wege Flur-Nrn. 989 und 990
Daten angezeigt aus Sitzung: 7. Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 7. Sitzung des Gemeinderates | 24.05.2016 | ö | 2.1 |
Sachverhalt
Die Eigentümerin des Grundstücks Flur-Nr.: 173/48, Gemarkung Heidenfeld, Schubertstr. 9 hat einen Antrag auf Zufahrt zu einer Garage/Carport im rückwärtigen Bereich ihres Grundstücks über die gemeindlichen Wege Flur-Nrn. 989 und 990 gestellt. Die Gemeinde Röthlein hat zuletzt 2013 dem Grundstückseigentümer Flur-Nr. 173/46, Schubertstr. 5, Gemarkung Heidenfeld, eine solche Zufahrt genehmigt. Voraussetzung war damals der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, die bei ähnlichen Fällen abgeschlossen wurde.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen