Umnutzung einer Lagerhalle für Malerbetrieb, Einbau einer Wohnung im OG und DG sowie Anbau einer Garage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 78 und 79, Hauptstraße 67, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben soll im Bereich des im Zusamme
nhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen. Für dieses Gebiet existiert kein Bebauungsplan, so dass der § 34 BauGB zur Anwendung kommt. Entscheidend ist hierbei, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht und sich einfügt.
Das Bauvorhaben und die eingereichten Planunterlagen wurden durch Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Die Überprüfung mit § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit dessen Vorgaben übereinstimmt, da die umliegende Bebauung einem Dorfgebiet (MD) entspricht und in der benachbarten Bebauung neben Wohnnutzung auch gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung festzustellen ist. Das Bauvorhaben fügt sich daher in die Umgebung ein.
Bezüglich der Nutzung der Sportplatzstraße und des Kanals hat der Bauherr eine Vereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen. Voraussetzung ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Erschließung.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr