Der Vorsitzende führt aus, dass das vorliegende Vorhaben, Abgrabung eines landwirtschaftlich genutzten Bewässerungsteiches auf den Grundstücken Fl. Nrn. 281 und 282, im Außenbereich der Gemarkung Hirschfeld, realisiert werden soll. Der Standort und das Vorhaben werden aufgezeigt und erläutert. Der Teich hat eine Wasserfläche von 34 m auf 44 m und eine Tiefe von 6 m. Der Bauherr ist Vollerwerbslandwirt. Der Bewässerungsteich dient dem landwirtschaftlichen Betrieb. Im Innenbereich ist es nicht möglich, dieses Bauvorhaben zu errichten, weshalb es im Außenbereich entstehen soll. Die für das Bauen im Außenbereich notwendige Privilegierung nach § 35 BauGB ist somit vorhanden. Die Nachbarunterschrift liegt nicht vor. Das Grundstück liegt in der Nähe eines laut Flächennutzungsplan möglichen weiteren Baugebiets.
Weiter soll auf dem Grundstück eine verfahrensfreie Halle entstehen. Diese wird ebenfalls aufgezeigt.
Peter Krenzer möchte wissen ob der Bewässerungsteich abgesichert wird, da es durch die Tiefe von 6 m und die steile Böschung gefährlich werden kann, wenn ein Bürger hineinfällt. Bürgermeister Hofmann ist für eine Einzäunung mit Begrünung, da der Bewässerungsteich nahe des Wohngebietes liegt und nur so Sicherheit garantiert werden kann.
Petra Jakob fragt, ob der Abstand des Sees von 4m auf 8m zum Gehweg erweitert werden kann. So kann zusätzlich mehr Sicherheit gewährt werden. Außerdem möchte Sie wissen für was der See genutzt wird. Erster Bürgermeister Hofmann erklärt, dass in dem Teich Grundwasser gesammelt werden soll. Der Teich dient nicht zum Abfangen von Oberflächenwasser.
Peter Gehring teilt den Gemeinderäten und Gemeinderätinnen mit, dass er bereits vor Ort war und mit dem Eigentümer bezüglich einer Einzäunung geredet hat. Der Eigentümer ist mit einer Einzäunung und Eingrünung einverstanden.
Simon Stock merkt an das eventuell ein Rettungsring am Bewässerungsteiches anzubringen ist. Simon Göbel teilt dem Gemeinderat mit, dass aus Lärmschutzgründen eine Elektropumpe für den Bewässerungsteich sinnvoll wäre.
Der Vorsitzende stellt das Vorhaben mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Auflagen zu erteilen, zur Aussprache. Der Bewässerungsteich soll einen Abstand von 8m zum Gehweg haben. Die Böschung des Teichs soll gesenkt werden. Der Teich ist einzuzäunen und anschließend zu begrünen, sodass er besser ins Landschaftsbild integriert ist. Es soll eine Elektropumpe zum Einsatz kommen.