Errichtung eines Fahrradunterstandes auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/3, Elmußweg 10, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 07. Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird beim Bau des Fahrradunterstandes die Baugrenze, die Dachform Satteldach, die Dacheindeckung naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine, die Dachneigung von 46-53°sowie der für Nebenanlagen vorgeschriebene Grenzabstand von 3 m nicht eingehalten. So soll das Vorhaben ein Pultdach mit Dachpappe mit einer Dachneigung von 9° erhalten und 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet werden. Das Sichtdreieck wird, wie es aus dem im Lageplan eingezeichneten Standort hervorgeht, freigehalten. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dacheindeckung und der Dachneigung sowie des Grenzabstandes von 3 m für Nebengebäude nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:19 Uhr