Aufstellung eines Containers als Gartenhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/13, Heidwiesen 38, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Heide I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Aufstellung eines Containers als Gartenhaus die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren sind Befreiungen von der Dachneigung, Dachform und Dacheindeckung erforderlich. Der Container hat ein Flachdach und besteht aus Metall. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 46°-53° und der Dacheindeckung naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine vor. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Jürgen Lorenz bemängelt, dass sich ein solcher Container optisch nicht in die Umgebung einfügt. Auch andere Gemeinderatsmitglieder stimmen dem zu und kritisieren das Aussehen des Containers.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Datenstand vom 06.05.2021 17:02 Uhr