Finanzwesen; Vollzug des Haushalts 2020 - Bildung und Auflösung von Haushaltsresten


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach § 19 Abs. 1 KommHV bleiben im Vermögenshaushalt die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung in ihren Zweck verfügbar. Im Verwaltungshaushalt können Ausgabeansätze zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung für übertragbar erklärt werden (§ 19 As. 2 KommHV). Die Übertragung erfolgt durch Bildung von Haushaltsausgaberesten (VV zu Nr. 19 KommHV). Somit stehen im neuen Jahr Ausgabeansätze zur Verfügung ohne den neuen Haushalt zu belasten. Es wird der Haushalt des vorherigen Jahres dadurch belastet.

Der Vorsitzende erteilt das Wort an den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel, der die aufzulösenden und zu bildenden Haushaltsreste vorstellt.

Detlev Reusch fragt nach wieso die für das Gewässerentwicklungskonzept vorhandenen Ausgabereste aufgelöst werden sollen. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass zur Zeit keine Grundstücke hierfür erworben werden können und deshalb keine Ausgaben anstehen.  

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, die als Anlage dieser Niederschrift beigefügten Haushaltsreste aufzulösen bzw. neu zu bilden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 17:08 Uhr