Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Röthlein - Grundsatzdiskussion
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 08.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende spricht zwei Themen an, die eine Änderung der Geschäftsordnung bedingen. Wenn der Gemeinderat die Änderung der Geschäftsordnung bejaht, wird durch die Verwaltung die formelle Änderung vorbereitet werden.
1. Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
Durch das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie vom 9. März 2021 ist die Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung, also zu sog. Hybridsitzungen, ermöglicht worden. Dies muss der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung zulassen. Zur Vorbereitung auf das Thema wird auf die beiden IMS vom 16.03.2021 und 29.04.2021 verwiesen (siehe Anlage).
Beschluss:
Das Gremium wünscht die Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung in Zukunft zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis
2. Löschung von Rückauflassungsvormerkungen
Aktuell ist für die Löschung von Rückauflassungsvormerkungen ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Die Löschung kann vorgenommen werden, wenn ein Bauherr z. B. seiner Bauverpflichtung nachgekommen ist. Alleine durch das Baugebiet „An der Sulz“ werden diese Fälle in nächster Zeit gehäuft auftreten. Der erste ist als Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Sitzung, TOP 7, aufgenommen. Durch Änderung der Geschäftsordnung könnte diese Zuständigkeit auf den 1. Bürgermeister übertragen werden.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Löschung von Rückauflassungsvormerkungen in den Geschäftsbereich des Bürgermeisters vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.07.2021 16:09 Uhr