Aufstellen eines SB-Containers mit einem Geldautomaten auf dem Grundstück Fl. Nr. 496/1, Mühlbach 1, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mühläcker-III. Abschnitt“, Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Mühläcker – III. Abschnitt“, Gt. Röthlein soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 496/1, Mühläcker 1, Gemarkung Röthlein, das Aufstellen eines SB-Containers mit einem Geldautomaten zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenze, auf einem der Parkplätze, errichtet werden. Auf dem Dach des SB-Container soll das Zeichen der Bank, auf einem an einer Stange befestigtem Würfel, angebracht werden. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass Werbeanlagen nur in baulicher Verbindung mit dem Hauptgebäude errichtet werden dürfen. Somit ist die Erteilung von Befreiungen durch das Gremium erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Auf Nachfrage des Gremiums wird erklärt, dass auch Raiffeisenbankkunden den Geldautomaten kostenlos nutzen können.   

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze sowie der Unzulässigkeit von Werbeanlagen, die nicht in baulicher Verbindung mit dem Hauptgebäude errichtet werden, nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.08.2021 13:38 Uhr