Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/26, An der Tränke 17, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Tränke", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden nicht eingehalten. Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläuter. Die Prüfung des Bauvorhabens hat ergeben, dass bezüglich der Geschossflächenzahl eine Befreiung erforderlich ist. In dem neuen Baugebiet wurden bisher noch keine Befreiungen erteilt, die Käufer wurden auch darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan einzuhalten sei.
Der Vorsitzende sc
hlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen und die notwendige Befreiung zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung von der Geschossflächenzahl nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10
Datenstand vom 11.01.2018 08:52 Uhr