Bauvoranfrage zur Errichtung eines barrierfreien Mehrfamilienwohnhauses in Heidenfeld, Am Weiher 19, Flur-Nr. 106/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Ein Interessent des Grundstücks Heidenfeld, Am Weiher 19, Flur-Nr. 106/2, hat bei der Gemeindeverwaltung eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines barrierfreien Mehrfamilienwohnhauses eingereicht. Laut Schreiben des Investors ist ein barrierefreies Sechsfamilienwohnhaus mit Aufzug für alle Geschosse geplant. Die Abstandsflächen werden laut Investor eingehalten, aufgrund des vorgelagerten Aufzugsturms und den erforderlichen Dachgauben würde die Zahl der Vollgeschosse nicht eingehalten werden. Des Weiteren werden die im Bebauungsplan vorgeschriebene Baugrenze, GFZ und der Standort der Garagen nicht eingehalten. Hierfür bittet der Investor vorab um Mitteilung, ob der Gemeinderat Befreiungen in Aussicht stellen würde.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein stellt aufgrund des Schreibens vom 06.10.2016 für das Grundstück Heidenfeld, Am Weiher 19, Flur-Nr. 106/2, in Aussicht, Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Zahl der Vollgeschosse, Baugrenze, GFZ und Standort der Garagen zu erteilen.

Voraussetzung sind genehmigungsfähige Planunterlagen und die Nachbarunterschriften. Da mehr als drei Wohnungen errichtet werden, ist auf dem Baugrundstück ein Kinderspielplatz nachzuweisen. Die Stellplatzpflicht nach der BayBO und der Garagen- und Stellplatzverordnung ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.01.2018 08:52 Uhr