Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/57, Am Auwald 7a, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates, 17.08.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/57, Am Auwald 7a, Gemarkung Röthlein, die Errichtung einer Terrassenüberdachung zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenze mit einem Pultdach, einer Dachneigung von ca. 5° - 12 ° sowie einem Glasdach errichtet werden. Somit sind Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich, da dieser eine Baugrenze, die Dachform Satteldach, die Dachneigung 46°-53° sowie die Dacheindeckung mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen vorschreibt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.09.2021 10:16 Uhr