Anbau einer Wohnraumerweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 72, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 31.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Bauherr hat für das Vorhaben bereits einen Bauantrag eingereicht, der in der Gemeinderatssitzung Nr. 8 vom 08.06.2021 unter TOP 2.1 behandelt wurde. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt, werden nicht eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben sowie die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung wurden nicht erteilt.

Daraufhin hat der Bauherr eine formlose Bauvoranfrage für das Vorhaben eingereicht, die in der Gemeinderatssitzung Nr. 11 vom 27.07.2021 unter TOP 3.4 behandelt wurde. Der Anbau der Wohnraumerweiterung mit Dachterrasse soll laut Planunterlagen an einem anderen Standort realisiert werden. Dadurch wird die Baugrenze nur noch geringfügig überschritten. Nach wie vor ist die Erteilung von Befreiungen hinsichtlich des Daches notwendig. Nach Aussprache beschloss das Gremium, bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne den Anbau einer Wohnzimmererweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 2, Gemarkung Röthlein, sowie die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung in Aussicht zu stellen.

Nun hat der Bauherr für den Anbau einer Wohnraumerweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 72, Gemarkung Röthlein, einen Bauantrag eingereicht. Es bedarf Befreiungen von der Baugrenze, der Dachform Satteldach, der Dachneigung 46°-53° sowie der Dacheindeckung mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen. Die Nachbarunterschriften liegen unvollständig vor. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2021 13:40 Uhr