Auf die von Antragsteller bereits verteilten Unterlagen wird verwiesen (PDF im Anhang).
Antrag 1
Der Gemeinderat beschließt, die Aufnahme des GEK Röthlein in die Projektliste mit sofortiger Wiederaufnahme der Planungen insbesondere
1. Ausarbeitung der Anträge für Fördermittel
2. Vorbereitungen der Unterlagen für eine Vergabe
3. Einleitung Genehmigungsverfahren beim WWA
Hierbei sind die Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter des Bauhofs zu hören und einzubeziehen Die Ausführung der Arbeiten sollte dann schnellst möglich im Jahr 2022 erfolgen. Budget: Es kann oder sollte von 1 Mio Euro verteilt auf 2 Jahre ausgegangen werden Aktuell liegen mir keine Kostenschätzungen vor, aber wenn man von einem Aufwand von ca. 1 Mio Euro ausgeht und einer Förderquote von bis zu 90% dann sind die verbleibenden Kosten für die Gemeinde wirtschaftlich erträglich. Für unsere Lebensadern sollten uns auf 2 Jahre ca.1- 2 HTSD Euro wert sein (kostet so viel wie ein Stück Straße).
Antrag 2
Der Gemeinderat beschließt, zur Dokumentation der Wasserqualität die Installation von Messstellen. Sollten die Messstellen nicht vom WWA erfolgen, soll die Gemeinde auf eigene Kosten Messstellen errichten. Die Messergebnisse sind dann der Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich zugänglich zu machen
Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für Messgeräte einzuholen.
Antrag 3
Der Gemeinderat beschließt, die Aufnahme des GEK HIRSCHFELD in die Projektliste mit sofortiger Wiederaufnahme der Planungen insbesondere
1. Ausarbeitung der Anträge für Fördermittel
2. Vorbereitungen der Unterlagen für eine Vergabe
3. Einleitung Genehmigungsverfahren beim WWA
Hierbei sind die Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter des Bauhofs zu hören und einzubeziehen Die Ausführung der Arbeiten sollte dann schnellst möglich im Jahr 2022 erfolgen. Budget: Es kann oder sollte von 0,4 Mio Euro verteilt auf 2 Jahre ausgegangen werden Aktuell liegen mir keine Kostenschätzungen vor aber wenn man von einem Aufwand von ca. 0,4 Mio Euro ausgeht und einer Förderquote von bis zu 90% dann sind die verbleibenden Kosten für die Gemeinde wirtschaftlich erträglich.
Der Antragsteller stellt sein Anliegen vor und bittet hierzu Beschlüsse zu fassen. Nach einer Pressemitteilung sind die Mittel für die Zuschüsse vom WWA erhöht worden. Nach seinen Ausführungen soll jetzt etwas unternommen werden und nicht auf die Genehmigung des Antrags gewartet werden.
Der Vorsitzende führt aus, dass der Antrag für das GEK Röthlein schon dem WWA vorliegt und bislang keine Mittel frei gegeben wurden. Detlev Reusch verweist auf andere Gemeinden, die hierfür bereits Zuschüsse erhalten haben sollen.
Aus dem Gremium kommt der Vorschlag einen Planer zu beauftragen um eine Prioritätenliste zu erstellen. Der Vorsitzende möchte erst die bereits in Röthlein angestoßenen Projekte weiter verfolgt sehen. Auf Nachfrage erläutert dieser, dass bei neuen Richtlinien die bereits beantragten Fördermittel nicht nochmals neu angefordert werden, sondern das Amt von sich aus tätig wird. Es wird nachgefragt, wie der Sachstand des gestellten Antrages ist. Der Vorsitzende führt aus, dass vor drei Wochen nachgefragt wurde.
Es wird festgestellt, dass es Aktivitäten gibt und der Gemeinde nicht vorgeworfen werden kann, dass nichts in dieser Hinsicht macht. Der Antragsteller wird gebeten seine Verbindungen zu nutzen und mal nachzufragen woran der Stillstand liegt.
Der Antragsteller moniert, dass in der Projektliste der Gemeinde Röthlein keine Gelder vorgesehen sind. Er möchte, dass der Bachlauf am Sportplatz in Röthlein in diese Liste wieder aufgenommen wird. Ein Gremiumsmitglied verweist auf die Vorstellung des GEK durch Frau Glanz auf deren Ausführungen sich der jetzige Antrag bezieht. Der Vorsitzende bestätigt die Begutachtung von Frau Glanz worauf hin dann die zwei Maßnahmen vorgeschlagen wurden. Die Frage nach den Kosten kann spontan nicht beantwortet werden. Der Vorsitzende sieht die Möglichkeit Ausführungs- und Genehmigungsplanungen von Frau Glanz erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür werden gefördert, wenn der Zuschuß bewilligt würde.
Es wird angeregt in der Projektliste Mittel vorzusehen. Der Vorsitzende erklärt, dass hierzu bereits Beschlüsse gefasst wurden und die Mittel für Heidenfeld im Haushaltsplan vorgesehen sind.
Der Vorsitzende schlägt zwei Möglichkeiten vor. Es können weitere Abschnitte herausgesucht werden und weitere Planungen gemacht werden. Die zweite Möglichkeit besteht darin ohne Fremdförderung selbständig tätig zu werden. Ein Gremiumsmitglied ist gegen weitere Planungen ohne Fördermittel.
Der Vorsitzende möchte im nächsten Haushaltsjahr und in die weiteren HHJahre Planungsmittel in den HHPlan mit aufnehmen. Die Anträge sollten in der Sitzung vom 05. Oktober aufgenommen und beschlossen werden.
Es wird befürwortet an Frau Glanz einen Auftrag für die weitere Vorgehensweise zu erteilen. Hierzu wird eingehend diskutiert und Vorschläge für mögliche Beschlüsse gemacht. Der Antragsteller möchte zwei Projekte in die Projektliste mit aufgenommen sehen und in der Sitzung im Oktober darüber beschließen lassen. Nach Ansicht des Vorsitzenden stehen die Projekte schon in der Liste und scheitern im Moment daran, dass keine Zuschüsse fließen.
Der Antragsteller schlägt vor die Planungen anzustoßen und auf die Fördermittel zu warten. Außerdem möchte er Geld für die Maßnahmen in den Haushaltsplan gestellt haben. Nach der Meinung eines Gremiumsmitglieds soll nochmals auf das WWA zugegangen werden
Der Vorsitzend führt aus, dass in der Liste vom WWA beide Anträge der Gemeinde Röthlein priorisiert sind. Des Weiteren stehen im Haushalt allgemeine Planungsmittel zur Verfügung um evtl. weiter Planungen in diese Richtung zu ermöglichen. Es wird festgestellt, dass die Gemeinde keine eigenmächtigen Eingriffe vornehmen kann und darf.
Ein Gremiumsmitglied gibt zu überlegen, ob den Anträgen in dieser Form zugestimmt werden kann. Falls keine Förderung fließt ist zu überlegen, was die Gemeinde dann machen kann oder will. Hierfür sollen dann aber für die Zukunft Mittel in den Haushalt eingestellt werden.
Es wird vorgeschlagen falls im nächsten Jahr keine Förderung geflossen ist selbst Geld in die Hand zu nehmen und selbst tätig zu werden. Es wird festgestellt, dass im HHJ 2021 120.000 € eingestellt sind.
zu Antrag 2:
Detlev Reusch führt aus, dass die gemessenen Werte am Unkenbach schlecht sind. Die aktuellen Werte sind noch viel schlechter. Es gibt nur eine chemische Messstelle und die Messstellen sind nicht in Ordnung. Es soll überlegt werden, ob die Gemeinde so eine Messstelle selbst einrichtet um ein Abbild des Zustandes von Gewässern zu haben. Die Höhe der Kosten hierfür kann nicht angegeben werden. Die Werte können anhand von Listen überwacht werden. Als Standort wird der Unkenbach vorgeschlagen. Eine Rücksprache mit WWA , welche Geräte dort eingesetzt werden, wird als sinnvoll erachtet. Die Frage wird gestellt, was passiert, wenn die Gemeinde eine Messstelle betreibt und erhöhte Werte feststellt.
Frau Braum stellt den Antrag die Verwaltung zu beauftragen bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt und im Wasserwirtschaftsamt nachzufragen, ob die Messstellen ab und zu überprüft werden können.