Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein. Das Bauvorhaben hält die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (35°+/-3°) sowie die Dacheindeckung (rotbraunes oder engobiertes Eindeckmaterial) nicht ein. Dieses soll mit einem Flachdach aus Glas und einer Dachneigung von 5° zur Ausführung gelangen. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. 

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Doris Gill war nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 28.02.2023 13:31 Uhr