Der Gemeinderat Röthlein beschließt folgende Änderungssatzung:
Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020
Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:
1. Änderungssatzung
der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
§ 1
§ 3 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:
Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.
§ 2
§ 3 Absatz 5 erhält folgende neue Fassung:
Die Gemeinderatsmitglieder, die das Ratsinformationssystem nutzen, erhalten für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u.a.) und deren Schutz eine monatliche IT-Pauschale in Höhe von 20 EUR. Damit sind diese Kosten abgegolten.
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.
Röthlein, den _______________
Gemeinde Röthlein
Gehring
1. Bürgermeister