Errichtung eines Holzunterstandes mit Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/32, Schubertstraße 4, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Baumgärtlein“, Gt. Heidenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 17.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass die Errichtung eines Holzunterstandes mit Photovoltaikanlage im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Baumgärtlein“, Gt. Heidenfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Vorhabens die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren erfolgt die Ausführung der Dachform und der Dacheindeckung abweichend zum Wohnhaus. Der Holzunterstand soll ein Pultdach mit Trapezblech und einer Dachneigung von 8° erhalten. Somit wird auch die Dachneigung nicht eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dacheindeckung und der Dachneigung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.06.2022 14:26 Uhr