Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/69, Am Auwald 59, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/69, Am Auwald 59, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein. Das Bauvorhaben hält die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46°-53°) sowie die Dacheindeckung (naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine) nicht ein. Die Terrassenüberdachung soll mit einem Pultdach aus Verbundsicherheitsglas und einer Dachneigung von 5° zur Ausführung gelangen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dacheindeckung und der Dachneigung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.08.2022 10:41 Uhr