Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365/16, Barthstraße 65, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt"
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er stellt das Vorhaben vor, zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So werden bei der Errichtung des Carports die Baugrenze und die Baulinie nicht eingehalten. Auch wird der Carport nicht auf den für Garagen vorgesehenen Flächen und nicht in massiver Bauweise errichtet. Desweiteren wird die Stellplatztiefe von 5 m und die Dacheindeckung nicht eingehalten.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen zu erteilen und stellt die Thematik zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Baugrenze, der Baulinie, der massiven Bauweise aller Gebäude, der für Garagen vorgesehenen Flächen, der Stellplatztiefe von 5 m und der Dacheindeckung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 04.01.2018 10:30 Uhr