Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1365/17 der Gemarkung Röthlein, Barthstraße 67
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365/17, Barthstraße 67, Gemarkung Röthlein, eine formlose Bauvoranfrage an die Gemeinde gerichtet wurde. Das Bauvorhaben soll im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gernäcker I. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein.
Zur Vorstellung und Erläuterung erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel. Dieser Zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen.
Demnach überschreitet das Bauvorhaben die im Bebauungsplan festgesetzte Baulinie und die Baugrenze im umfangreichen Maß. Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 wird mit 0,67 ebenfalls überschritten. Mangels Vorlage von Ansichten, Grundrissplänen usw. konnte nicht geprüft werden, ob das Vorhaben weitere Festsetzungen des Bebauungsplans nicht einhält. Nachbarunterschriften wurden vom Bauherrn nicht eingeholt. Die nötigen Stellplätze sollen auf dem angrenzenden Grundstück Fl. Nr. 1393, Gemarkung Röthlein, entstehen.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365/17, Barthstraße 67, Gemarkung Röthlein, nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.01.2018 10:30 Uhr