1. Tektur zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 149/1, Unterer Friedhofsweg 7, Gemarkung Heidenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates, 16.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung Nr. 11 am 27.07.2021, TOP 3.2, wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB für den Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 149/1, Unterer Friedhofsweg 7, Gemarkung Heidenfeld, erteilt. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Nun wurde für das o. g. Bauvorhaben eine Tektur bei der Gemeinde eingereicht. Der Standort des Carports soll geändert werden, sodass dieser nicht mehr unmittelbar an die nördliche Grundstücksgrenze angrenzt. Des Weiteren soll der Abstellraum/Technikraum durch eine Wand getrennt werden. In die nordöstliche Hauswand werden zwei Lüftungsöffnungen eingebaut. Bis auf eine Nachbarunterschrift liegen alle Unterschriften vor. Die eingereichten Planunterlagen werden erläutert und vorgestellt.
Nach Ansicht einer Gemeinderätin sieht das Dach jetzt schon anders aus als genehmigt. Ursprünglich war ein flaches Dach geplant. Bei einer Ortseinsicht hat sie festgestellt, dass das Dach schräg ist und somit das Wasser komplett zum Nachbarn hinüber fließt. Auf Nachfrage wird erläutert, dass das Landratsamt die Bauaufsicht hat und nur das Landratsamt einschreiten kann. Im aktuellen Antrag geht es nicht um die nicht korrekt umgesetzten genehmigten Pläne.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zur eingereichten Tektur das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Datenstand vom 28.02.2023 12:12 Uhr