Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung Nr. 5 vom 22.03.2022, TOP 4.2, wurde die formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/51, Sonnenstraße 2, Gemarkung Hirschfeld behandelt. Dabei sollte geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Unterm Wasen-Am Thor“, Gt. Hirschfeld, zu erteilen. Das Bauvorhaben stimmte mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein. Es waren Befreiungen hinsichtlich der Geschossigkeit (B-Plan: II – 7. Änderung: I+D), der Dachform für Hauptgebäude (Satteldach), der Dachneigung (7. Änderung B-Plan: 43° - 47°), des Dacheindeckungsmaterials (hartes Material und engobierte Ziegeleindeckung), der Dacheindeckungsbeschaffenheit und der Überschreitung der Baugrenze durch die Garage notwendig. Die Nachbarunterschriften lagen vollständig vor.
Der Gemeinderat beschloss für die formlose Bauvoranfrage bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne mit den erforderlichen Nachbarunterschriften die notwendigen Befreiungen in Aussicht zu stellen. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten, z. B. die GRZ und GFZ.
Nun wurde für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem o. g. Grundstück ein Bauantrag eingereicht. Das Wohnhaus soll mit zwei Vollgeschossen und einem begrünten Tonnendach zur Ausführung gelangen. Entsprechend der formlosen Bauvoranfrage wird somit die Geschossigkeit, die Dachform, die Dachneigung, das Dacheindeckungsmaterial und die Dacheindeckungsbeschaffenheit nicht eingehalten. Hinsichtlich der Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenze ist ebenfalls eine Befreiung erforderlich. Die beantragten Befreiungen des Bauantrages sind mit denen der formlosen Bauvoranfragen identisch.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Geschossigkeit, der Dachform für Hauptgebäude, der Dachneigung, des Dacheindeckungsmaterials, der Dacheindeckungsbeschaffenheit und der Überschreitung der Baugrenze durch die Garage erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Simon Stock nimmt nach Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.
Datenstand vom 09.08.2022 10:31 Uhr