Gemeinde Wipfeld - Außenbereichssatzung "An der Staustufe" - Aufstellung: Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat Wipfeld beabsichtigt, eine Außenbereichssatzung für den Bereich „An der Staustufe“ aufzustellen. Die Gemeinde Röthlein wurde als Nachbargemeinde in das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB eingebunden und kann bis zum 18.07.2022 eine Stellungnahme abgegeben. 

Ziel der Satzung ist es, die hier bestehenden Wohnnutzungen baurechtlich zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine teilweise Umnutzung von Gebäuden auf dem Kraftwerksgelände für Gewerbe und privates Wohnen zu schaffen. Sämtliche Grundstücke liegen im Außenbereich nach § 35 BauGB. Gemäß dem kommunalen Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit ist eine Umnutzung bestehender Gebäude am Standort in Gewerbe und Wohnen planungsrechtlich nicht möglich. Für Teile des Planbereichs ist jedoch eine Umnutzung bestehender Gebäude, die der Kraftwerksbetreiber nicht mehr zum Betrieb des Kraftwerks benötigt, für künftig gewerbliche Nutzungen und private Wohnnutzungen beabsichtigt.

Die Begründung und der Lageplan sind den Sitzungsunterlagen angefügt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt gegen die Planungen der Gemeinde Wipfeld zum Erlass einer Außenbereichssatzung "An der Staustufe" keine Bedenken oder Anregungen zu erheben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2022 10:31 Uhr