Bauantrag zur Umnutzung eines Produktions-/Lagergebäudes sowie eines Bürogebäudes zur Konsolidierung, Sortierung und Zwischenlagerung von elektrischen Altgeräten und Gebrauchtgeräten zur Reparatur auf dem Grundstück Flur-Nr. 431/1 der Gemarkung Röthlein, An der Hohen Str. 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der neue Eigentümer des Grundstücks hat einen Bauantrag mit einer Nutzungsänderung eines Produktions-/Lagergebäudes sowie eines Bürogebäudes eingereicht. Für die Gebäude liegt eine Baugenehmigung vor. 


Folgende Anlagebeschreibung wurde vorgelegt:

„Anlage zur Konsolidierung von elektrischen Altgeräten und Gebrauchtgeräten zur Reparatur, händische Sortierung und Zwischen-Lagerung (< 1 Jahr) bis zum Zusammenstellen von wirtschaftlich sinnvollen Transporteinheiten unbehandelter Altgeräte für die Behandlung; Behandelt und sortiert werden soll vorrangig die Monocharge „Druckerpatrone“ – keine Kleingeräte im Sinne der Sammelgruppen des ElektroG als Mischfraktionen. Der Gebäudebestand soll ohne Veränderungen und Baumaßnahmen aufrechterhalten werden.“


Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Heidenfelder Weg“, Gt. Röthlein. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.

Es wird nachgefragt, ob der dort vorhandene Ölabscheider noch gebraucht wird. Es soll abgewartet werden, ob dieser noch gebraucht wird. Falls er nicht mehr benötigt wird muss dieser offiziell stillgelegt werden.
Auf Nachfrage wird erläutert, dass für dieses Bebauungsgebiet kein Vorkaufsrecht vorgesehen ist. Welche Stoffe genau gelagert werden sollen, kann nicht endgültig beantwortet werden. Es wird davon ausgegangen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und somit die Lagerung möglich ist. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde prüft den Immissionsschutz und die Einhaltung der Vorschriften

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.02.2023 12:18 Uhr