Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/18, An der Sulz 28, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Sulz“, Gt. Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/18, An der Sulz 28, Gemarkung Heidenfeld, wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld, eingereicht. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze werden aufgezeigt und erläutert. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Das Gremium beschließt, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2022 16:13 Uhr