Errichten von einem Anbau und zwei Gauben an dem bestehenden Wohnhaus sowie eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 177/2, Am Herzenberg 3, Gemarkung Hirschfeld – Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
20. Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Errichten von einem Anbau und zwei Gauben an dem bestehenden Wohnhaus sowie eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 177/2, Am Herzenberg 3, Gemarkung Hirschfeld, wurde ein Bauantrag eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Herzenberg“, Gt. Hirschfeld. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Der Anbau sowie der Geräteschuppen mit Pergola halten die Baugrenze nicht ein. Die maximal zulässige Dachgaubenbreite von 1,50 m wird durch eine der beiden Dachgauben überschritten, diese ist 4,50 m breit. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Vorsitzende stellt das eingereichte Bauvorhaben zur Entscheidung.
Beschluss
Das Gremium beschließt zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze und der Einzelgaubenbreite nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2022 16:13 Uhr