Vollzug BauGB; Beteiligung an der 19. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan "Photovoltaik-Solarpark Schwebheim II" der Gemeinde Schwebheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Gemeinderates, 10.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Röthlein wurde erneut um Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange
im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinde Schwebheim gebeten (im Rahmen des § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauBG). Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schwebheim und die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „PHOTOVOLTAIK-SOLARPARK SCHWEBHEIM II“ ist die Errichtung von Photovoltaik-Modulen.
Der Gemeinderat Röthlein hatte sich bereits in der Sitzung am 02.08.2022 mit den Planungsabsichten der Nachbargemeinde beschäftigt (im Rahmen des § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauBG) und beschlossen, keine Anregungen oder Einwände vorzubringen. Es wird deshalb vorgeschlagen, keine weitere Sachdiskussion in der Angelegenheit zu führen.
Datenstand vom 30.06.2023 13:03 Uhr