Zuluft:
Der wesentliche Punkt ist die zusätzlich benötigte Zuluft für die Küche und die dadurch notwendige Leistungsabnahme.
Mittlerweile wurden die elektr. Leistungsabnahme auf 7,7 kW Heizleistung deutlich reduziert.
Um die vorh. Wohnraumlüftung der Küche zu erhalten (Mindestluftwechsel auch wenn
Küche ungenutzt bleibt), schlägt Herr Kötzel vor, die Zuluft in den Speisesaal einzubringen
(Kompaktgerät im Speiseraum in einem raumhohen Schrank, Einblasen über die Decke des
Speiseraumes über 10 Ventile DN 150) und diese von dort in die Küche überströmen zu
lassen. Hierfür wird in der Schiebetür (Theke) ein freier Lüftungsquerschnitt 100x50 cm (3x
Gitter 625x125 mm) benötigt.
Aus Sicht von Herrn Krämer sollte dieser Vorschlag aufgrund der Größe der Gitter nicht weiterverfolgt werden. Der Speiseraum dient neben dem Essen auch als Funktionsraum (Aufenthalt von Kindern zum Spielen etc. auch außerhalb der Essenszeiten). Geräusche aus der Küche wären hier störend.
Für den Einbau von schallschutztechn. Überströmdurchlässen ist die benötigte Zuluft deutlich zu groß. Gleiches gilt für das Einbringen der Zuluft in den Waschraum (> Spielflur > Küche, außerdem Brandschutz-Problematik).
Auch sollte die Küche nicht über Gitter/Durchlässe mit den übrigen Kindergartenräumen „verbunden“ werden.
Sicher würde es Sinn machen, die Wohnraumlüftung zu erhalten (Mindestluftwechsel), wenn die Küche ungenutzt bleibt. Aber sollte man angesichts der hohen Investitionskosten der Küche tatsächlich davon ausgehen?
Nachfolgende 3 Vorschläge sollen als Diskussionsgrundlage dienen, wie mit der Zuluft-Problematik umgegangen werden könnte (siehe W50, 07.10.2022). Allen Varianten gemeinsam ist, dass die vorh. Wohnraumlüftung in der Küche durch Küchen-Zuluft ersetzt wird. Sollte die Küche nicht genutzt werden, könnten Zu- u. Abluft für Mindestluftwechsel (z.B. im Sinne Stoßlüftung) manuell zuschaltbar sein (evtl. auch nur Abluft, Zuluft über Spalt unter Tür aus anderen Räumen).
Variante 01:
- Vorh. Wohnraumlüftung durch Zuluft ersetzen
- Lüftungskanäle, insbesondere Flachkanal
- Kompakt-Zuluftgerät (Filter, Ventilator, Heizregister, Regelung 145x62x37cm) links der
Theke in abgehängter Decke (optisch passender: Edelstahlblende ähnlich wie
Abzugshaube), im Thekenbereich sollte die Theke nicht weiter abgehängt werden
- Luftauslässe
- Sollte die Küche nicht genutzt werden, könnten Zu- u. Abluft für Mindestluftwechsel
(z.B. im Sinne Stoßlüftung) manuell zuschaltbar sein
- aufwändig, kostenintensiv
Variante 02:
- Vorh. Wohnraumlüftung durch Zuluft ersetzen
- Rohreinbau mit Lufterhitzer (sollte in DN 350 Platz finden), evtl. zus. Rohrventilator
- Klappen innen/außen als Kaltluftsperre elektr./automat.
- Sollte die Küche nicht genutzt werden, könnten Zu- u. Abluft für Mindestluftwechsel
(z.B. im Sinne Stoßlüftung) manuell zuschaltbar sein
- relativ einfach realisierbar, Zusatzkosten überschaubar
Die Zuluft für Kindergartenküchen – wie in der vorliegenden Größenordnung – erfolgt in der
Praxis oft nur über gekippte Fenster oder einen Überströmdurchlass. Variante 02 (Eintrag
der Zuluft punktuell) greift dieses Vorgehen auf. Zusätzlich wird die Zuluft über Heizregister
im Rohr erwärmt. Weitere Funktionen (z.B. Filtern der Zuluft) sind nicht möglich.
Variante 03:
- Kombination der beiden vorgenannten Varianten, mit flächiger Luftverteilung, jedoch
ohne die aufwändige Zulufttechnik
- wie Variante 02 (Heizung im Zuluftrohr), jedoch Zuluftführung u. -verteilung über
Tellerventile in der Decke
- Aufwand ähnlich wie Variante 1, jedoch ohne teures Lüftungsgerät u. abgehängte
Haube, dafür etwas aufwändiger hinsichtlich Leitungsführung innerhalb der 20 cm
abgehängten Decke der Küche
Für das weitere Vorgehen bitte ich alle am Prozess Beteiligten, sich Gedanken über o.g.
Planungsvorschläge zu machen und zeitnah eine finale Lösung zu erarbeiten, um weitere
Verzögerungen zu vermeiden.