Errichtung von 15 Flaggenmasten und einem Monolithen auf dem Grundstück Fl. Nr. 429, Am Etzberg 20, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates, 11.08.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben soll im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg II. Abschnitt", GT Röthlein, zur Ausführung gelangen und stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen werden vorgestellt und erläutert. Auch werden die Planung und die Abweichung vom Bebauungsplan aufgezeigt und die notwendigen Erläuterungen gegeben. So werden die 15 Flaggenmasten und der Monolithen außerhalb der Baugrenze und außerhalb der überbaubaren Grundstücksgrenze errichtet.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Baugrenze und der Errichtung außerhalb der überbaubaren Grundstücksgrenze erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.01.2018 10:33 Uhr