Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 573/3, Riemenschneiderstr. 4, Gemarkung Heidenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates, 11.08.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes. Der Gemeinderat Röthlein hatte eine Bauvoranfrage zu dem Bauvorhaben in der Sitzung am 16.06.2015 behandelt und seine Zustimmung signalisiert. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht, da die umliegende Bebauung auch dem Wohnen dient. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung ein, es sind dort ein- und zweigeschossige Wohnhäuser vorhanden. Das gemeindliche Einvernehmen kann somit erteilt werden.
Das Bauvorhaben und die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Weiter wird die eingereichte Beseitigungsanzeige vorgestellt.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen.
Weiter beschließt das Gremium, gegen die geplante Beseitigung der baulichen Anlage keine Einwände zu erheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.01.2018 10:33 Uhr