Vollzug des BauGB;
Bebauungsplan "Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt", Gt. Röthlein verbunden mit der 5. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg", Gt. Röthlein;
Vorstellung der Entwurfsplanung und Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und frühzeitige Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Röthlein hat am 11.07.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt", Gt. Röthlein verbunden mit der 5. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg", Gt. Röthlein, gefasst.
Der Vorsitzende erteilt das Wort an Architekt Metz, der den Planentwurf mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vorstellt. Die zu überplanende Fläche ist ca. 7 ha groß und Gebäude können bis zu 14 m hoch werden. Die in dem Gebiet liegende Wasserleitung wird in den Grünstreifen bzw. die Straße verlegt werden. Mit der Fläche wird es bestehenden Industriebetrieben ermöglicht, sich zu erweitern. Konkrete Planvorstellungen liegen schon vor, so Herr Metz.
Der Vorsitzende erteilt das Wort an den im Zuschauerraum anwesenden Herrn Achim Schäflein, der erklärt, dass die Spedition Schäflein vorhat, in dem Gebiet eine Lagerhalle für Konsumgüter zu errichten. Gefahrgüter sollen nicht eingelagert werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt dem Planentwurf des Architekten Metz für den Bebauungsplan "Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt", Gt. Röthlein verbunden mit der 5. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg", Gt. Röthlein, zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung und frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:51 Uhr