Umbau des best. Wohnhauses, Errichtung eines Stahlbalkons und Anbau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1442, Nelkenweg 4, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker III. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei dem Umbau des bestehenden Wohnhauses die Anzahl der Vollgeschosse nicht eingehalten. Bei der Errichtung des Stahlbalkons und dem Anbau der Garage wird die Baugrenze sowie die für Garagen vorgesehenen Flächen nicht eingehalten.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften der angrenzenden Grundstückseigentümer liegen, bis auf die Unterschriften der Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn. 1442/3 und 1442/4, vor.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baugrenze, der Anzahl der Vollgeschosse sowie der für Garagen vorgesehenen Flächen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:51 Uhr