Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 13.05.2014 eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erlassen. Im Zuge der angedachten Einführung eines Ratsinformationssystems hat der Gemeinderat in der Sitzung am 05.09.2017 mehrheitlich beschlossen, eine monatliche IT-Pauschale von 15 EUR für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u.a.) und deren Schutz für die Ratsmitglieder einzuführen, die das Ratsinformationssystem nutzen.
Es wird in § 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgender neuer Absatz 5 eingefügt:
Die Gemeinderatsmitglieder, die das Ratsinformationssystem nutzen, erhalten für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u.a.) und deren Schutz eine monatliche IT-Pauschale in Höhe von 15 EUR. Damit sind diese Kosten abgegolten.
Mit Email vom 02.11.2017 hat Gemeinderatsmitglied Petra Jakob Änderungsanträge gestellt, die ebenfalls die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts betreffen. Der Antrag ist in der Anlage abgedruckt. Über den Antrag hat der Gemeinderat zu beraten und zu entscheiden.
Danach kann über die Änderungssatzung entschieden werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt das Sitzungsgeld nach § 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts auf 40 € zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt das Sitzungsgeld nach § 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts auf 30 € zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt die Stundensätze nach § 3 Abs. 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts auf 30 € je Stunde
zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8
Beschluss 4
Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2014
Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
1. Änderungssatzung
der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
§ 1
§ 3 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:
Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.
§ 2
In § 3 wird folgender Absatz 5 eingefügt:
Die Gemeinderatsmitglieder, die das Ratsinformationssystem nutzen, erhalten für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u.a.) und deren Schutz eine monatliche IT-Pauschale in Höhe von 15 EUR. Damit sind diese Kosten abgegolten.
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Röthlein, den _____________
Gemeinde Röthlein
Hofmann
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:51 Uhr