Erlass einer Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts - Gemarkung Hirschfeld, Teil III
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Neben den gesetzlichen Vorkaufsrechten nach § 24 BauGB kann die Gemeinde nach § 25 BauGB durch Satzung gemeindliche Vorkaufsrechte begründen. Dies ist nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Gebieten möglich, in denen die Gemeinde städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Hier kann die Gemeinde zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.
Für das östlich von Hirschfeld dem Friedhof benachbarte Grundstück Flur-Nrn. 144 der Gemarkung Hirschfeld ist als städtebauliche Maßnahme die Einbeziehung in die im Flächennutzungsplan für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 145 und 146 der Gemarkung Hirschfeld vorgesehene „Flächen für den Gemeinbedarf“ beabsichtigt. Damit wird eine Anbindung der Fläche an den Ort erreicht, der durch die Ausweisung der Tennisplätze und Sportplätze nach Osten gewachsen ist. Auf dieser Fläche ergibt sich die Möglichkeit, ein kommunales Gebäude, wie z.B. Feuerwehrhaus zu errichten. Dadurch begründet sich eine entsprechende Vorkaufssatzung. Die Erschließung erfolgt über die bereits ausgebaute Straße „Gernacher Straße“, an der das Gebiet anliegt.
Die Flächen sind in dem der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt. In der Sitzung wird der Lageplan und ein Luftbild der Flächen per Beamer gezeigt.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Erlass folgender Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung):
Satzung der Gemeinde Röthlein
über die Begründung eines besonderen
Vorkaufsrechts – Gemarkung Hirschfeld II
(Vorkaufssatzung)
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches - BauGB - erlässt die Gemeinde Röthlein folgende Satzung:
§ 1
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst folgende Grundstücke:
Flur-Nr. 144 der Gemarkung Hirschfeld
§ 2
Besonderes Vorkaufsrecht
Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der Gemeinde Röthlein ein Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.06.2023 11:12 Uhr