Aufstockung einer bestehenden Garagenanlage um ein Wohngeschoss auf dem Grundstück Fl. Nr. 94, Hauptstraße 43, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Für die Aufstockung einer bestehenden Garagenanlage um ein Wohngeschoss auf dem Grundstück Fl. Nr. 94, Hauptstraße 43, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan.
Im Vorbescheid soll geklärt werden, ob sich das Bauvorhaben einfügt und somit in diesem Bereich errichtet werden kann. Die Frage, ob eine Abweichung von den Abstandsflächen in Aussicht gestellt werden kann, ist vom Landratsamt (untere Bauaufsichtsbehörde) zu entscheiden. 

Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Scheunen, Garagen, Nebengebäude sowie die Kirche, sodass sich das Bauvorhaben dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das erforderliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2024 13:33 Uhr