Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/6, Am Weinberg 34, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 04.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/6, Am Weinberg 34, Gemarkung Hirschfeld, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberer Herzenberg“, Gt. Hirschfeld. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 05.07.2022 behandelt, da der Bauherr mittels formloser Bauvoranfrage abklären wollte, ob der Gemeinderat die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt. Der Gemeinderat hatte damals mehrheitlich grünes Licht für die beantragten Befreiungen in Aussicht gestellt. Die eingereichten Unterlagen entsprechen den Plänen, welche letztes Jahr mit der formlosen Bauvoranfrage eingereicht wurden.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das geplante Wohnhaus und die Garage sollen mit einer Dachneigung von 30° (B-Plan: 42° - 48°) und einer Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Ziegeln bzw. Betondachsteinen (B-Plan: Farbe: rot) zur Ausführung gelangen. Des Weiteren weicht die Traufhöhe der beiden Gebäude um 80 cm - 130 cm voneinander ab. Diese ist gemäß Bebauungsplan einheitlich auszuführen. Anstelle von stehenden Fenstern sollen im Obergeschoss liegende Fenster eingebaut werden. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das eingereichte Bauvorhaben wird zur Entscheidung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Dachneigung, der Farbe der Dacheindeckung, der Traufhöhe und der Fensterformate aufgrund § 31 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2024 13:37 Uhr