Datum: 17.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.03.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2018
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.03.2018 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2018
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ö
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informativ
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 873, Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2018
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Das Grundstück Fl. Nr. 873 liegt im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld. Es liegt ein Bauantrag für die Auffüllung der landwirtschaftlich genutzten Fläche vor. Es ergibt sich eine Erdmasse von 7.003,40 m³ bei einer durchschnittlichen Auffüllung von 30 cm. Zwei der Nachbarunterschriften liegen nicht vor, es wurde kein Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer gestellt. Die Entscheidung, ob nachbarschützende Belange betroffen sind trifft das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde.
Für das Bauvorhaben liegt eine Privilegierung vor, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprach und Entscheidung. Peter Gehring möchte, dass in den Beschluss mit aufgenommen wird, dass die Auffüllung nicht höher als der Weg werden darf, damit kein Oberflächenwasser auf den Weg abfließen kann.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Antrag auf Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 873 im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Die Auffüllung darf nicht höher als der Weg werden, damit kein Oberflächenwasser auf den Weg abfließen kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.2. Anzeige der Beseitigung - Abriss der Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1655, Landrat-Wolf-Straße 21, Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2018
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wird die zum Abriss vorgesehene Garage aufgezeigt und erläutert. Er weist auf die gesetzliche Vorschrift des Art. 57 Abs. 5 BayBO, wonach die Beseitigung baulicher Anlagen einen Monat vor dem geplanten Abriss der Gemeinde sowie dem Landratsamt anzuzeigen ist, hin.
Die Gemeinde hat somit Gelegenheit, innerhalb eines Monats gegen den Abbruch berechtigte Einwände zu erheben. Verstreicht die Monatsfrist, kann mit dem Abbruch begonnen werden.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium gegen die geplante Beseitigung der baulichen Anlage keine Einwände zu erheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.3. Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Solaranlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/22, Sonnenstraße 11 a, Gemarkung Hirschfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2018
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Unterm Wasen - Am Thor", Gt. Hirschfeld, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung der Terrassenüberdachung die Baugrenze und die Baulinie nicht eingehalten. Desweiteren werden die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten. Diese liegen geringfügig auf dem Nachbargrundstück.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Baugrenze und der Baulinie erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/20, An der Tränke 11, Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2018
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ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 27.03.2018 aufgrund einer Bauvoranfrage eine erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Stauraums von max. 9 m zwischen Garage und Straßenbegrenzungslinie in Aussicht gestellt hat. Nun wurden durch die Bauherrn die Planunterlagen für das Bauvorhaben eingereicht. Es wird bei dem Neubau des Einfamilienwohnhauses nicht nur die vom Bebauungsplan vorgeschriebene Grundstückszufahrt von max. 9 m sondern auch die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl nicht eingehalten, sodass auch hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.10.2016 bei einem anderen Bauvorhaben eine beantragte Befreiung von der Geschossflächenzahl für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses abgelehnt. Die Bauherren haben daraufhin ihre Planunterlagen geändert und diese den Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst. Desweiteren ist die Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächen gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO erforderlich, da die geplante Garage und der Schuppen die gemäß Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO zulässige Grenzbebauung von 9,0 m je Grundstücksgrenze sowie die gemäß Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO auf einem Grundstück insgesamt zulässige Grenzbebauung von 15 m überschreitet. Die Abweichung von den Abstandsflächen wird durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von der vorgeschriebene Grundstückszufahrt von max. 9 m, der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl erteilt. Gegen die Abweichung von den Abstandsflächen werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 10
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2.5. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2018
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ö
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informativ
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2.5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Heide I. Abschnitt" in Heidenfeld der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/14, Heidwiesen 27, als Baugesuch eingereicht wurde. Das Vorhaben wurde geprüft. Durch die Verwaltung wurde das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt.
Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.
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3. Schöffenwahl 2018;
Beschlussfassung des Gemeinderats über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Röthlein (Aufstellung der Vorschlagsliste)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Röthlein hat laut einem Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Schweinfurt für die Schöffen der Amtsperiode 2019 bis 2023 mindestens 5 Personen vorzuschlagen. Die Gemeindeverwaltung hat per Bekanntmachung im Amtsboten und in den Amtskästen sowie auf der Homepage die Aufstellung der Vorschlagsliste bekannt gemacht und interessierte Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich bis zum 29.03.2018 zu bewerben. Bei der Gemeindeverwaltung gingen zum Ende der Frist 12 Vorschläge ein. Die eingegangenen Bewerbungen sind in der Anlage abgedruckt.
Entsprechend der Vorgabe muss der Gemeinderat die Vorschlagsliste mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Die Liste wird dann öffentlich aufgelegt und an die Justizbehörde weiter geleitet werden.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt der Gemeinderat Röthlein die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 mit folgenden Vorschlägen aufzustellen:
Gerhard
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Eva Maria
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24.12.1966
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Röthlein, Elmußweg 2
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Döpfert
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Bruno
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23.03.1951
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Röthlein, Hauptstr. 84
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Götz
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Angelika
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25.07.1957
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Röthlein, Landrat-Wolf-Str. 44
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Götz
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Bernhard
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31.08.1953
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Röthlein, Landrat-Wolf-Str. 44
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Backowies
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Birgit
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31.07.1962
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Röthlein, Am Sonnenhügel 15
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Weißenberger
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Heiko
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03.06.1978
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Heidenfeld, Goethestr. 3
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Dittmann
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Georg
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15.02.1962
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Hirschfeld, St.-Kilian-Str. 22
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Gill
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Doris
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25.06.1974
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Röthlein, Tannenweg 2
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Wolf
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Friedrich
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29.01.1953
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Heidenfeld, K.-Adenauer-Str. 4
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Guenzel
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Peter
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28.01.1970
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Hirschfeld, Am Kirchplatz 8
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Kestler
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Heike
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20.12.1971
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Hirschfeld, Am Kirchplatz 8
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Friedrich
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Marcel
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14.12.1992
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Hirschfeld, Zehntstr. 15
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Zweckverband Abwasserbeseitigung Unterer Unkenbach;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 - Zustimmung zum Entwurf des Haushalts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2018
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Abwasserzweckverband hat seinen Haushaltsentwurf 2018 vorgelegt. Aufgrund der satzungsrechtlichen Bestimmung müssen die Mitgliedsgemeinden diesem zustimmen.
Geschäftsleiter Simon Göbel stellt den vom Abwasserzweckverband übermittelten Haushaltsentwurf vor. Das Gesamtvolumen des Haushalts beträgt 1.166.650 EUR (2017: 947.600 EUR), der Verwaltungshaushalt liegt bei 686.650 EUR (2017: 647.600 EUR), der Vermögenshaushalt bei 480.000 EUR (2017: 300.000 EUR).
Die Betriebskostenumlage für Röthlein erhöht sich von 304.962 EUR (2017) auf 321.450 EUR (2017). Eine Investitionsumlage wird im Jahr 2018 von Röthlein in Höhe von 177.231 EUR erhoben. Hierbei ist ein Überschussanteil für Röthlein in Höhe von 46.126 EUR berücksichtigt.
Beschluss
Das Gremium beschließt dem Haushaltsentwurf 2018
des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Unterer Unkenbach“ zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Gemeindestraßen und -wege;
Absperrung des Zufahrtswegs zu Grundstück Flur-Nr. 1368 der Gem. Heidenfeld und Errichtung einer Schranke auf Grundstück Fl.-Nr. 1371 der Gem. Heidenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2018
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 1368 der Gemarkung Heidenfeld (Angelclub Petri Heil 66 Ebenhausen e.V.) möchte den Zufahrtsweg zu seinem See durch zwei Schranken auf eigene Kosten absperren. Die eine Schranke würde auf Privatgrund errichtet werden, die andere auf dem gemeindlichen Feldweg Flur-Nr. 1371 der Gemarkung Heidenfeld. Der Verein hat die Gemeinde um Zustimmung wegen der Errichtung der Schranken gebeten.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt der Absperrung des Zufahrtswegs zum Angelsee auf Grundstück Flur-Nr. 1368 der Gemarkung Heidenfeld und der Errichtung einer Schranke auf dem gemeindlichen Feldweg Flur-Nr. 1371 der Gemarkung Heidenfeld zu. Der Gemeinde, dem Jagdpächter und der unteren Naturschutzbehörde sind Schlüssel für die Schranken zu übergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2018
|
ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet darüber, dass es immer schwieriger sei, Schulweghelfer zu finden. Er bittet die Gemeinderatsmitglieder darum, geeignete Kandidaten für die Aufgabe anzusprechen. Weiter erläutert er, dass er wegen des noch ausstehenden Feuerwehrbedarfplans mehrmals aber erfolglos versucht hat, mit der Firma Kontakt aufzunehmen. Florian Kress möchte, dass bei einer Kündigung des Auftrags die bisher erstellten Unterlagen für den Plan der Gemeinde übergeben werden.
Hilmar Kirch übergibt an die Gemeinderatsmitglieder eine Bekanntmachung zur Mittagsbetreuung und bittet bald den Besichtigungstermin in Wiesentheid zu vereinbaren. Florian Kress möchte, dass der Rektor der Grundschule, Herr Zimmermann, an dem Termin teilnimmt.
Andreas Hetterich fragt nach den Toren und den Türen am Feuerwehrgerätehaus in Heidenfeld. Dazu nimmt der anwesende Bauhofvorarbeiter Roland Geis Stellung und erläutert, dass die Außenfassade des Feuerwehrgerätehauses und ehem. Rathauses in Heidenfeld einer Sanierung bedürfe.
Der Vorsitzende zeigt eine Skizze, auf der ein möglicher Buswendeplatz auf dem Grundstück neben dem Rathaus dargestellt wird. Bei einem Vor-Ort-Termin mit Landratsamt und Busunternehmen Metz wurde die Angelegenheit besprochen. Metz hat angekündigt, nur den Schülerverkehr über diese Haltestelle abwickeln zu wollen. Die Kosten inkl. Grundstück belaufen sich laut dem Vorsitzenden auf ca. 200.000 EUR. Petra Jakob sieht den Busunternehmer in der Pflicht, er könne nicht sagen, dass er die Bushaltestelle am Wendeplatz nur für den Schülerverkehr anfahren würde.
Simon Stock bittet am Festplatzgebäude in Hirschfeld die Holzbalken und Pfosten zu streichen.
Geschäftsleiter Simon Göbel gibt bekannt, dass in den Waldbereichen Heidenfeld und Hirschfeld Anfang Mai durch den Staat Bekämpfungsaktionen gegen den Schwammspinner geplant sind. Die Flächen werden von ihm aufgezeigt. Peter Gehring bittet die gemeindlichen Satzungen und Verordnungen auf der Homepage zu veröffentlichen.
Datenstand vom 03.09.2020 09:55 Uhr