Datum: 08.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
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2 |
Baugesuche
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2.1 |
Anbau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 669/5, Rheinfeldstraße 6, Gemarkung Röthlein
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2.2 |
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen zur zweitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung (Brechen und Klassieren) von nicht gefährlichen Abfällen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773, Außenbereich, Gemarkung Heidenfeld (Bauschuttrecycling-Anlage Heidenfeld);
Errichtung einer Lagerhalle und einer Eigenverbrauchstankstelle (inkl. Abfüllplatz), Annahme von zusätzlichen Abfallarten, Erhöhung der Durchsatzleistung etc.
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2.3 |
Errichtung eines Anbaus an das bestehende Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/11, An der Tränke 21, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen
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2.4 |
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/20, An der Tränke 11, Gemarkung Röthlein
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3 |
Baugebiet "An der Sulz" in Heidenfeld;
Vorstellung der möglichen Erschließung mit einem Kaltwärmenetz durch die ÜZ Lülsfeld
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4 |
Aufstellung des Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt", Gt. Röthlein, verbunden mit der 5. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg", Gt. Röthlein;
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auflage eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger
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5 |
Aufstellung des Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt", Gt. Röthlein, verbunden mit der 5. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg", Gt. Röthlein;
Satzungsbeschluss
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6 |
Behandlung der Anträge von Gemeinderatsmitglied Simon Stock:
a. Antrag zur Planung und Umsetzung des Generationen-Platzes
b. Antrag zur Problematik der Ortseinfahrten
c. Antrag zur Müllsammlung am Etzberg
d. Antrag zur Kanu-Anlegestelle in Hirschfeld
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7 |
Feuerwehrrecht;
Einführung einer Kinderfeuerwehr als Teil der Freiwilligen Feuerwehr Hirschfeld
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8 |
Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplans "Mainblick Süd" durch die Gemeinde Kolitzheim;
Beteiligung der Gemeinde Röthlein als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
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9 |
Informationen und Anfragen
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.04
.2018 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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informativ
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Anbau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 669/5, Rheinfeldstraße 6, Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Am Elmuß I. Abschnitt", GT Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit einigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung der Terrassenüberdachung der vorgeschriebene Abstand von mind. 0,5 m von der Gebäudeaußenkante, die Tiefe des Anbaus von max. 3,50 m sowie die max. zulässige Länge des Anbaus von 1/3 der Hauptgebäudelänge nicht eingehalten. Desweiteren werden die Dachneigung und die Dacheindeckung nicht eingehalten.
Der Vorsitzende schlägt vor, die aufgezeigten Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Weiter werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich des Abstands von der Gebäudeaußenkante, der Tiefe des Anbaus, der zulässigen Länge von 1/3 der Hauptgebäudelänge, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2.2. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen zur zweitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung (Brechen und Klassieren) von nicht gefährlichen Abfällen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773, Außenbereich, Gemarkung Heidenfeld (Bauschuttrecycling-Anlage Heidenfeld);
Errichtung einer Lagerhalle und einer Eigenverbrauchstankstelle (inkl. Abfüllplatz), Annahme von zusätzlichen Abfallarten, Erhöhung der Durchsatzleistung etc.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass die Firma Beuerlein auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773 der Gemarkung Heidenfeld eine vom Landratsamt Schweinfurt immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung (Brechen und Klassieren) von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttrecycling-Anlage) betreibt. Durch den Betreiber der Anlage wurde beim Landratsamt ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für diese Anlagen gestellt und der Gemeinderat Röthlein hatte sich in der Sitzung am 08.08.2017 mit der Thematik befasst und folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat Röthlein beschließt hinsichtlich der zu erteilenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung keine Einwände vorzubringen. Folgende Stellungnahme wird abgegeben:
- die Zu- und Abfahrt soll über die Straße Flur-Nr. 766/1 der Gemarkung Heidenfeld in bzw. von Richtung „An der Hohen Straße“, Schwebheim, erfolgen
- die Arbeitszeiten sollen nicht ausgeweitet werden
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.
Der Vorsitzende erläutert weiter, dass der Betreiber beim Landratsamt Schweinfurt am 02.11.2017 geänderte Planunterlagen eingereicht hat, die das Landratsamt der Gemeinde zugeschickt hat. Danach wurde der Standort der Lagerhalle nach Westen verschoben. Des Weiteren soll die Hoffläche wasserundurchlässig ausgeführt werden, zudem ist im Zuge des Mainausbaus eine Erhöhung der Gesamtlagerkapazität der Bauschuttrecycling-Anlage von 50.000 t auf 80.000 t sowie der Durchsatzkapazität von bislang 60.000 t/Jahr auf 180.000 t/Jahr vorgesehen. Die beantragte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung schließt die Baugenehmigung mit ein. Die Gemeinde Röthlein wurde vom Landratsamt zur Abgabe einer Stellungnahme sowie um Mitteilung, ob das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt wird, gebeten. Der Gemeinderat hat sich mit dem Sachverhalt in der Sitzung am 19.12.2017 beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat Röthlein beschließt aufgrund des Schreibens des Landratsamtes Schweinfurt vom 07.11.2017 (Az. 40.3-824/1/4-56/17) in Ergänzung seines Beschlusses vom 08.08.2017 bezüglich der Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen der Fa. Beuerlein auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773, Gemarkung Heidenfeld, Außenbereich (Bauschuttrecycling-Anlage Heidenfeld)
- hinsichtlich des Verschiebens der Lagerhalle nach Westen
- sowie der Erhöhung der Stellwände der Lagerhalle auf 4 m, so dass eine Gesamthöhe von 14,7 m für die Lagerhalle erreicht wird, und
- der Befestigung der Hoffläche
keine Einwände vorgebracht werden und das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche baurechtliche Einvernehmen erteilt wird. Das Einvernehmen bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Erhöhung der Gesamtlagerkapazität und die Erhöhung der Durchsatzkapazität.
Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin die Verlängerung der 2 monatigen Stellungnahmefrist beim Landratsamt beantragt. Das Landratsamt hat dem Antrag der Gemeinde zugestimmt, da auch die Fa. Beuerlein die Verlängerung der Abgabefrist für die Gemeinde beantragt hat. Die Fa. Beuerlein hat Ende April 2018 beim 1. Bürgermeister vorgesprochen und um Behandlung des Themas im Gemeinderat gebeten. Wegen der offenen Fragen werden Vertreter der Fa. Beuerlein an der Sitzung anwesend sein.
Das baurechtliche Einvernehmen wurde durch den Gemeinderat bereits erteilt. In der Sitzung am 08.05.2018 geht es darum, in welcher Form die Gemeinde die Stellungnahme nach dem Immissionsschutzrecht abgibt.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein erklärt zu dem immissionsschutzrechtlichen Verfahren, dass mit der Erhöhung der Gesamtlagerkapazität auf 80.000 t und der Erhöhung der Durchsatzkapazität auf 180.000 t/Jahr Einverständnis besteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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2.3. Errichtung eines Anbaus an das bestehende Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/11, An der Tränke 21, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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2.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Tränke", GT Röthlein zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans überein.
Da jedoch die vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht eingehalten werden ist eine isolierte Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.
Der Vorsitzende stellt das Vorhaben vor, zeigt die Planung und die Abweichungen auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. Er schlägt vor, die gegen die erforderliche Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände zu erheben und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Desweiteren werden gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4
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2.4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/20, An der Tränke 11, Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2017 wurde bei der Behandlung der Bauvoranfrage die erforderliche Befreiung vom laut Bebauungsplan vorgeschriebenen Stauraum von max. 9 m zwischen Garage und Straßenbegrenzungslinie in Aussicht gestellt.
In der Gemeinderatssitzung vom 17.04.2018 wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB verwehrt. Die notwendigen Befreiungen bezüglich der Abweichungen vom Bebauuungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB von der vorgeschriebenen Grundstückzufahrt von max. 9 m, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl wurden ebenfalls verwehrt.
Die geänderten Planunterlagen wurden vom Bauherren erst am heutigen Tag in der Verwaltung eingereicht und konnten deswegen nicht geprüft werden.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter Vorbehalt der Nachprüfung und Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der vorgeschriebenen Grundstückszufahrt von max. 9 m erteilt. Gegen die Abweichung von den Abstandsflächen werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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3. Baugebiet "An der Sulz" in Heidenfeld;
Vorstellung der möglichen Erschließung mit einem Kaltwärmenetz durch die ÜZ Lülsfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. Die ÜZ wird eine Erschließung mit einem Kaltwärmenetz in einer folgenden Sitzung vorstellen.
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4. Aufstellung des Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt", Gt. Röthlein, verbunden mit der 5. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg", Gt. Röthlein;
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auflage eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es wird auf die beigefügten Beschlussvorlagen des Architekten Metz verwiesen.
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5. Aufstellung des Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt", Gt. Röthlein, verbunden mit der 5. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg", Gt. Röthlein;
Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass nun nach der Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Er stellt deshalb diesen zur Abstimmung.
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6. Behandlung der Anträge von Gemeinderatsmitglied Simon Stock:
a. Antrag zur Planung und Umsetzung des Generationen-Platzes
b. Antrag zur Problematik der Ortseinfahrten
c. Antrag zur Müllsammlung am Etzberg
d. Antrag zur Kanu-Anlegestelle in Hirschfeld
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Simon Stock hat mit Email vom 23.02.2018 mehrere Anträge gestellt, die in der Sitzung behandelt werden sollen. Die Email mit den Anträgen ist der Beschlussvorlage angefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt im Industriegebiet „Etzberg“ Schilder mit Hinweis auf die Müllbehälter bei den Speditionsbetrieben aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Feuerwehrrecht;
Einführung einer Kinderfeuerwehr als Teil der Freiwilligen Feuerwehr Hirschfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld hat der Gemeinde Röthlein mitgeteilt, dass am 17.03.2018 eine Kinderfeuerwehr mit 8 Kindern gegründet wurde. Die Bildung von Kinderfeuerwehren als Teil der gemeindlichen Feuerwehr ist mit dem zum 01.07.2017 neu gefassten Art. 7 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) nun möglich:
Art. 7 Kinder- und Jugendfeuerwehr
(1) Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden.
(2) Minderjährige können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten. Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden. Zum Jugendwart kann nur ein geeigneter volljähriger Feuerwehrdienstleistender bestellt werden.
Durch die Verankerung von Kinderfeuerwehren im Gesetz und damit in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr erwartet sich der Gesetzgeber eine erhebliche Stärkung der Nachwuchsarbeit der Freiwilligen Feuerwehren. Im Abs. 1 heißt es „Können“ und nicht „müssen“. Daher ist immer die Zustimmung des Trägers der Feuerwehr (Gemeinde) für die Bildung einer gemeindlichen Kinderfeuerwehr notwendig. Die Bildung einer Kinderfeuerwehr muss einvernehmlich zwischen der jeweiligen Feuerwehr und ihrer Gemeinde abgesprochen und von dem dafür zuständigen Gemeindeorgan beschlossen werden. Erst mit der Zustimmung der Gemeinde wird die Kindergruppe Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den Kommandanten übergeht und notwendige Kosten, wie für die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr auch schon, dann auch für die Kinderfeuerwehr von der Gemeinde zu tragen sind.
Zugleich gilt ab der Zustimmung der Gemeinde auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Kinderfeuerwehren. Im Falle eines Unfalls ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) mittels einer (elektronischen) Unfallanzeige zu informieren. Es gelten die gleichen Regelungen und Abläufe wie im Bereich der Jugendlichen und Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren.
Der Übergang von der Kinderfeuerwehr in die Feuerwehranwärterschaft in der Jugendgruppe vollzieht sich laut dem Art. 7 BayFwG – anders als bei Vollendung des 18. Lebensjahres der Übergang von Feuerwehranwärtern zur Erwachsenenabteilung – nicht bei Vollendung des 12. Lebensjahres automatisch kraft Gesetzes. Vielmehr bleibt nach derzeitiger Ausführung auch für Mitglieder der gemeindlichen Kinderfeuerwehr ein ausdrücklicher Antrag auf Aufnahme in die Jugendgruppe mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt aufgrund des Antrags des 1. Kommandanten Georg Dittmann für die Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld eine Kinderfeuerwehr als Teil der gemeindlichen Einrichtung „Feuerwehr“ einzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplans "Mainblick Süd" durch die Gemeinde Kolitzheim;
Beteiligung der Gemeinde Röthlein als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Das Planungsbüro arc.grün hat für die Gemeinde Kolitzheim die Gemeinde Röthlein mit Schreiben vom 25.04.2018 nach § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Mainblick Süd“ im OT Lindach beteiligt. Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans „Mainblick Süd“ ist die Absicht der Gemeinde Kolitzheim, die Grundstücke Fl.Nrn. 707, 708, 709, 710, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717 und 719 sowie Teile der Flurstücke 704, 705 und 718 in der Gemarkung Lindach einer Wohnbebauung zuzuführen und eine angemessene Ortsabrundung durch eine Randeingrünung zu gestalten. Damit kann der Nachfrage der örtlichen Bevölkerung nach Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser nachgekommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein nimmt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Mainblick Süd“ der Gemeinde Kolitzheim im OT Lindach nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis. Da keine Belange der Gemeinde Röthlein berührt sind, werden keine Einwände oder Anregungen vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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08.05.2018
|
ö
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informativ
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9 |
Datenstand vom 03.09.2020 09:56 Uhr