Datum: 29.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
2 Baugesuche
2.1 Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 595, Außenbereich der Gemarkung Röthlein, sowie auf den Grundstücken Fl. Nrn. 759 und 782, Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld
2.2 Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Aufstellung des Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt", Gt. Röthlein, verbunden mit der 5. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg", Gt. Röthlein; Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und Billigung des Planentwurfs
4 Finanzwesen - Verabschiedung des Gemeindehaushalts 2018
4.1 Vorstellung des Gemeindehaushalts mit Haushaltsplan und Finanzplan
4.2 Beschlussfassung über den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen
4.3 Beschlussfassung über den Finanzplan
4.4 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
5 Behandlung der Zuschussanträge der Vereine
5.1 Zuschuss Gesangverein Heidenfeld
5.2 Zuschuss Blaskapelle Heidenfeld
5.3 Zuschuss Volkstrachtenverein Röthlein
5.4 Zuschuss TSV Röthlein
5.5 Zuschuss an das Bayerische Rote Kreuz für die Stadtranderholung für Kinder der Gemeinde
6 Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Einführung einer Niederschlagswassergebühr
7 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.05 .2018 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö informativ 2
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2.1. Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 595, Außenbereich der Gemarkung Röthlein, sowie auf den Grundstücken Fl. Nrn. 759 und 782, Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Grundstücke Fl. Nr. 595 (Gemarkung Röthlein) und Fl. Nrn. 759 und 782 (Gemarkung Heidenfeld) liegen jeweils im Außenbereich. Es liegt ein Bauantrag für die Auffüllung der landwirtschaftlich genutzten Flächen vor.  Beim Grundstück Fl. Nr. 595 der Gemarkung Röthlein ergibt sich eine Erdmasse von 2.737,74 m³.  Beim Grundstück Fl. Nr. 759 der Gemarkung Heidenfeld ergibt sich eine Erdmasse von 3.392,49 m³ und beim Grundstück Fl. Nr. 782 eine Erdmasse von 8.101,31 m³.

Eine der Nachbarunterschriften liegt nicht vor, da sich der Besitzer noch längere Zeit auf einer Reise befindet. Es wurde kein Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer gestellt. Die Entscheidung, ob nachbarschützende Belange betroffen sind, trifft das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Antrag auf Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 595 im Außenbereich der Gemeinde Röthlein sowie den Grundstücken Fl. Nrn. 759 und 782 im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Die Auffüllung darf  jeweils nicht höher als die Wege werden, damit kein Oberflächenwasser auf  die Wege abfließen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“ in Röthlein die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/26, An der Tränke 17, als Baugesuch eingereicht wurde. Das Vorhaben wurde geprüft. Durch die Verwaltung wurde das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt.

Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.

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3. Aufstellung des Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt", Gt. Röthlein, verbunden mit der 5. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg", Gt. Röthlein; Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und Billigung des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt den Architekten Metz, der die Änderungen vorstellt. So sollen im Plangebiet die beiden großen nördlichen Grundstücke zu einem verschmolzen werden, der Grünstreifen zwischen den beiden Grundstücken würde entfallen. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung berührt sind, ist der Plan erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Zuvor sind das Lärmgutachten und die Ausgleichsflächenberechnung zu überarbeiten.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein billigt die vorgetragenen Änderungen im Planentwurf. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung berührt sind, ist der Plan erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen (§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB). Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 Bau GB). Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Auslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Finanzwesen - Verabschiedung des Gemeindehaushalts 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö informativ 4
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4.1. Vorstellung des Gemeindehaushalts mit Haushaltsplan und Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Finanzausschuss in zwei Sitzungen den Haushalt vorberaten hat. Den Gemeinderäten wurden mit der Sitzungsladung Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Kämmerer wird nun den Haushalt vorstellen. Dabei wird er nicht Haushaltsstelle für Haushaltsstelle durchgehen, sondern die wichtigsten Positionen ansprechen. Zur Vorstellung des Zahlenwerks übergibt er das Wort an den Kämmerer Maximilian Nunn.

Der Kämmerer nimmt Bezug auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen und erläutert die Haushaltsansätze, den Stellenplan und die Schulden. Desweiteren geht er auf die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde und die Investitionsschwerpunkte ein. Die Verpflichtungsermächtigungen und der Höchstbetrag der Kassenkredite werden ebenfalls vom Kämmerer vorgestellt.

Nachdem die Fragen geklärt wurden, lässt der  Vorsitzende über den Haushalt abstimmen.

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4.2. Beschlussfassung über den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2018 schließt wie folgt ab:

Im Verwaltungshaushalt mit: 7.984.000 EUR und
im Vermög enshaushalt mit:   7.611.570 EUR.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.3. Beschlussfassung über den Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Die Finanzpläne der Jahre 2019 bis 2021 schließen folgendermaßen ab:
Finanzplan für 2019
Verwaltungshaushalt:                7.379.750 EUR
Vermögenshaushalt:                4.377.325 EUR

Finanzplan für 2020
Verwaltungshaushalt:                7.374.400 EUR
Vermögenshaushalt:                 4.377.325 EUR

Finanzplan für 2021
Verwaltungshaushalt:                7.374.490 EUR
Vermögenshaushalt:                 2.872.051 EUR

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.4. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Der Kämmerer verliest die Haushaltssatzung, die auch mit Folie gezeigt wird.

Beschluss

Im Anschluss beschließt das Gremium die als Anlage 1  dieser Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Behandlung der Zuschussanträge der Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö 5
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5.1. Zuschuss Gesangverein Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 2. Sitzung des Finanzausschusses 15.05.2018 beratend 2.1
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Der Gesangverein Heidenfeld beantragt die Bezuschussung der Neubeschaffung von Gardekostümen. Es liegen 2 Angebote vor.
Antonia Werr Zentrum:        3.580 EUR
Zarlana (Internethändler):        2.831 EUR
1/3 vom günstigsten Gesamtpreis wären 943,66 EUR (max. 950 EUR)
Zudem beantragt der Verein einen neuen Drucker. Die Kosten belaufen sich unter 100 EUR (1/3: 33,33 EUR)

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt dem Gesangverein Heidenfeld für die Anschaffungen einen Zuschuss von einem Drittel, maximal 950 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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5.2. Zuschuss Blaskapelle Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 2. Sitzung des Finanzausschusses 15.05.2018 2.2
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Die Blaskapelle Heidenfeld beantragt die einen Zuschuss für die Neuanschaffung von Trachten. Es liegen zwei Angebote vor.
Trachten Benkert:        7.677,86 EUR
1/3 wären 2.559,29 EUR (max. 2.560 EUR)

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt der Blaskapelle Heidenfeld für die Beschaffung von Trachten einen Zuschuss von einem Drittel der Kosten, maximal 2.560 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.3. Zuschuss Volkstrachtenverein Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 2. Sitzung des Finanzausschusses 15.05.2018 2.3
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Der Volkstrachtenverein Röthlein hat einen Zuschussantrag für einen Rasenmähertraktor gestellt. Der Traktor wurde Ende des letzten Jahrs gekauft. Die Rechnungen liegen vor und im Vorfeld wurden zwei Angebote eingeholt. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 2.082,50 EUR. 1/3 der Kosten wären 694,17 EUR. Zudem wurde ein Zuschussantrag für die Erneuerung der Elektroinstallation gestellt. Hier liegen zwei Angebote vor für Material vor:
Mack:                        4.079,74 EUR
DEG:                        4.188,21 EUR
1/3 der Kosten wären 1.359,91 EUR (max. 1.360 EUR).
Außerdem sollen je 5 neue Damen- und Herrentrachten angeschafft werden. Es liegen ebenfalls zwei Angebote vor.
Gahn:                                8.314,00 EUR
Benkert und Wolf        7.738,50 EUR
1/3 der Kosten wären 2.579,50 EUR (max. 2.580 EUR)

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt dem Volkstrachtenverein Röthlein einen Zuschuss für den Rasenmähertraktor in Höhe von 694,17 EUR, für die Erneuerung der Elektroinstallation in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 1.360 EUR und für die Anschaffung von Trachten in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 2.580 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5.4. Zuschuss TSV Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 2. Sitzung des Finanzausschusses 15.05.2018 2.4
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Der TSV Röthlein beantragt die Bezuschussung der Toilettenrenovierung im Sportheim. Im letzten Jahr wurden hierfür maximal 10.500 EUR gewährt. Es fallen nun aber noch weitere Arbeiten an. Es liegen nur die Angebote aus dem letzten Jahr und eine Kostenaufstellung vor.
Gesamtbetrag lt. Kostenaufstellung:                36.465 EUR
1/3 wären 12.155 EUR (max. 12.160 EUR)

Weiter wird um einen Zuschuss für die Erneuerung der Elektroinstallation gebeten. Hier liegen zwei Angebote vor.
Gollnick:        13.424,46 EUR
Noppinger:        16.429,06 EUR
1/3 wären 4.474,82 EUR (max. 4.480 EUR)

Weiter wird um einen Zuschuss für den Einbau einer Küche in den ehemaligen Öltankraum gebeten. Hier liegen nur jeweils ein Angebot für Fliesen- und Malerarbeiten vor.
Gesamtbetrag lt. Kostenaufstellung:                5.784,88 EUR
1/3 wären 1.928,29 EUR (max. 1.930 EUR)
Bei anderen Vereinen wurden Investitionen in den Wirtschaftsbetrieb (z.B. Spülmaschinen nicht bezuschusst).

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt dem TSV Röthlein einen Zuschuss zur Sanierung der Toiletten in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 12.160 EUR, zur Erneuerung der Elektroinstallation von einem Drittel der Kosten, maximal 4,480 EUR und zum Umbau des Öltankraums von einem Drittel der Kosten, maximal 1.930 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.5. Zuschuss an das Bayerische Rote Kreuz für die Stadtranderholung für Kinder der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 5.5

Sachverhalt

In den letzten Jahren gab es bei der Gemeinde immer wieder Anfragen von Eltern, ob die Gemeinde wie andere Gemeinden die Stadtranderholung des BRK bezuschusst. Das BRK hat sich nun auch offiziell an die Gemeinde gewendet. Der Zuschussbetrag der Gemeinden beträgt zwischen 3,27 und 5,00 EUR pro Tag. Im letzten Jahr haben 13 Kinder aus der Gemeinde an der Stadtranderholung des BRK teilgenommen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium dem Bayerischen Roten Kreuz Kreisverband Schweinfurt die Stadtranderholung bei Förderfähigkeit durch den Kreisjugendring mit dem gleichen Betrag zu bezuschussen. Dies gilt auch für andere gemeinnützige Veranstalter solcher Freizeitmaßnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Einführung einer Niederschlagswassergebühr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Von der Finanzverwaltung wurde die Erheblichkeitsschwelle für die Einführung einer Niederschlagswassergebühr überprüft. Die gebührenfähigen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dürfen bei maximal 12 % der Gesamtkosten (abzgl. Straßenentwässerung) liegen, damit allein der Frischwasserverbrauch als zulässiger Maßstab für die Gebührenerhebung herangezogen werden kann. In Röthlein-Heidenfeld liegen die Kosten für die Niederschlagsentwässerung bei 35,64 %, in Hirschfeld bei 30,10 %. Somit ist für beide Einrichtungseinheiten eine Niederschlagswassergebühr einzuführen. Der Maßstab hierfür ist unter anderem der Grundstücksabflussbeiwert. Dabei wird ein Grundstück anhand seines Abflussbeiwerts einer Stufe zugeordnet. Der mittlere Grundstücksabflussbeiwert der Stufe wird mit der Grundstückfläche multipliziert, was die reduzierte Grundstücksfläche und somit den Maßstab für die Niederschlagswassergebühr ergibt.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt für die Einrichtungseinheit Röthlein-Heidenfeld sowie für die Einrichtungseinheit Hirschfeld eine Niederschlagswassergebühr nach dem Grundstücksabflussbeiwertverfahren einzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Maßnahmen zur Einführung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö informativ 7
Datenstand vom 03.09.2020 09:57 Uhr